Das Kabinett hat im Januar beschlossen, die Absenkung der Eingangsbesoldung für die Jahre 2013 bis 2017 vollständig auszugleichen. Jetzt erfolgt die Auszahlung der Absenkungsbeträge an die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes.
Die Auszahlung der Absenkungsbeträge bei der Eingangsbesoldung für die Jahre 2013 bis 2017 an die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes läuft. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zahlt die Beträge mit den Bezügen für den Monat April aus.
Bei denjenigen, welche inzwischen aus dem Landesdienst ausgeschieden sind, klärt das LBV zunächst die aktuellen Kontaktdaten. Anschließend kann die Rückzahlung erfolgen.
Das Kabinett hatte im Januar beschlossen, die Absenkung der Eingangsbesoldung für die Jahre 2013 bis 2017 vollständig auszugleichen. Insgesamt zahlt das Land rund 210 Millionen Euro aus. Damit geht es über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst 2018 deutlich hinaus, in der das Gericht die Regelung zur Absenkung der Eingangsbesoldung für nichtig erklärt hatte. Demnach bestünde lediglich ein Anspruch auf Auszahlung bis 2015, weil nach drei Jahren üblicherweise eine Verjährung eintritt. Das Land verzichtet jedoch darauf, die Verjährung für die Jahre 2013 und 2014 geltend zu machen. Zum 1. Januar 2018 hatte die Landesregierung die Absenkung der Eingangsbesoldung bereits vollständig zurückgenommen.