Finanzstaatssekretärin Gisela Splett hat bei der Veranstaltung „Nachhaltige Haushaltspolitik, implizite Verschuldung und öffentliche Investitionen“ in der Landesvertretung in Berlin erklärt, warum es sinnvoll ist, Steuermehreinnahmen für öffentliche Investitionen zu nutzen.
Als „massives Investitionsprogramm für den Standort Baden-Württemberg“ sieht Finanzstaatssekretärin Gisela Splett den vereinbarten Abbau des Sanierungsstaus im Land. „Wir nutzen die Steuermehreinnahmen für Investitionen, wie dies auch von Expertenseite gefordert wird“, sagte sie bei einer Diskussion in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin. Zu der Veranstaltung „Nachhaltige Haushaltspolitik, implizite Verschuldung und öffentliche Investitionen“ hatte die Landesvertretung gemeinsam mit der Bertelsmann-Stiftung eingeladen.
Angesichts der guten Lage öffentlicher Haushalte von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen hatte es zuletzt Diskussionen um private und öffentliche Investitionen in Deutschland gegeben. Sie liegen deutlich unter dem OECD-Durchschnitt. Eine vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzte Expertenkommission hatte unter anderem gefordert, öffentliche Investitionen langfristig zu erhöhen.
Öffentliches Vermögen für kommende Generationen erhalten
Splett sprach von Mitteln in Milliardenhöhe, die in Baden-Württemberg in diesem und den kommenden beiden Jahren für den Abbau impliziter wie expliziter Schulden bereitstünden. 2017 seien es mehr als 400 Millionen Euro, gut 180 Millionen Euro davon seien für die Sanierung von landeseigenen Gebäuden, Straßen und Brücken vorgesehen. In den nächsten beiden Jahren steigen die Beträge deutlich an, wenn sich die positive Entwicklung der Konjunktur und damit der Steuereinnahmen fortsetzt. „Das ermöglicht es uns, öffentliches Vermögen für kommende Generationen zu erhalten und zu sichern“, stellte die Staatssekretärin fest.
Sie wies jedoch darauf hin, dass bei der Verwendung der zum Schuldenabbau bestimmten Mittel enge Grenzen gesetzt seien. Das Geld sei ausschließlich für den Abbau von Kreditmarktschulden, des Sanierungsstaus, von Eventualverbindlichkeiten und der impliziten Schulden aufgrund von Versorgungsausgaben bestimmt. „Bestehende Ausgaben dürfen mit dem Geld nicht ersetzt werden“, so Splett: „Das würde den Begriff der Schuldentilgung ad absurdum führen.“
Weitere Informationen
In der Landeshaushaltsordnung und zugehörigen Vorschriften ist geregelt, wie in Baden-Württemberg mit überdurchschnittlichen Steuereinnahmen umzugehen ist, bis die Schuldenbremse im Jahr 2020 greift. Demnach gilt: Würden die Steuereinnahmen unter dem langfristigen Trend liegen, dürften neue Kredite aufgenommen werden. Liegen sie aber – wie aktuell der Fall – über dem langfristigen Trend, müssen Schulden getilgt werden.
Dabei ist es neben der Tilgung von Kreditmarktschulden auch möglich, implizite Schulden abzubauen. Dazu gehört vor allem der Sanierungsstau bei landeseigenen Gebäuden, Straßen und Brücken. Auch die Kommunen werden an den Sanierungsmitteln beteiligt.