Zu einem verstärkten Kampf gegen Einbrecherbanden haben sich heute Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen. Dazu haben die Innenminister der vier Länder am Rande der Innenministerkonferenz eine länderübergreifende Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität unterzeichnet.
Kern der Vereinbarung ist ein 8-Punkte-Programm, das insbesondere einen schnelleren und besseren Informationsaustausch, eine stärkere gemeinsame Täterfahndung sowie eine noch intensivere Zusammenarbeit bei konkreten Ermittlungsverfahren und in der Prävention vorsieht.
Schnellerer Informationsaustausch, stärkere Täterfahndung und intensivere Zusammenarbeit
Dazu Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Mit unserer neuen Kooperation bündeln wir unsere Stärken und Kompetenzen. Damit wollen wir im gemeinsamen Kampf gegen die Einbruchskriminalität noch schlagkräftiger werden. Vorbild war unsere bereits im Sommer 2015 mit Baden-Württemberg geschlossene Kooperationsvereinbarung. Wie die Daten der Kriminalstatistik zeigen, hat sich unser Maßnahmenpaket bereits bewährt. Im vergangenen Jahr gingen die Einbruchszahlen in Bayern entgegen dem Bundestrend zurück. Ich hoffe, dass künftig weitere Bundesländer unserer Kooperation beitreten werden. Nur gemeinsam können wir der länder- und grenzüberschreitenden Wohnungseinbruchkriminalität wirksam Einhalt gebieten.“
„Die gut organisierten Einbrecherbanden mit denen wir es zu tun haben, machen vor Ländergrenzen keinen Halt. Deshalb ist es wichtig, länderübergreifend zusammenzuarbeiten. Ein Einbruch ist für die Opfer häufig nicht nur ein materieller Schaden – sie sind in vielen Fällen tief erschüttert und regelrecht traumatisiert, weil in ihre Privat- und Intimsphäre eingedrungen wurde. Deshalb wollen wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Einbruchkriminalität legen. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir die bestehende Zusammenarbeit mit Bayern zusammen mit Hessen und Rheinland-Pfalz ausbauen können“, sagte Baden-Württembergs stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz betonte: „Die international agierenden Täterbanden sind eine bundesweite Herausforderung. Um ihnen das Handwerk zu legen, müssen die Länderpolizeien noch enger zusammenarbeiten und Erkenntnisse austauschen, um Tatzusammenhänge zu erkennen und Bandenstrukturen zu rekonstruieren. Erfolgversprechende Ansätze liegen unter anderem in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und dem länderübergreifenden Abgleich von Spuren.“
„Reisende Tätergruppen interessieren sich nicht für unsere Ländergrenzen. Deshalb müssen unsere Landespolizeien noch enger und schneller zusammenarbeiten. Wir bringen dabei insbesondere den in Hessen bereits erfolgreich praktizierten täterorientierten Ermittlungsansatz ein. Das heißt, es werden Ermittlungen zu allen Delikten, die einem Täter oder einer Gruppe zugeordnet werden können, zusammengeführt. Diese Bündelung von Ermittlungen soll auf die Kooperationsländer ausgeweitet werden, um bedeutsame Erfolge bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls zu erzielen. Ich freue mich auf die künftige Zusammenarbeit“, so der Hessische Innenminister Peter Beuth.
Das 8-Punkte-Programm
Die neue Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität hat folgende acht Schwerpunkte:
- Erstens: Die Ermittlungs- und Fahndungsbehörden intensiveren ihren Informationsaustausch. Das betrifft vor allem die Erstellung gemeinsamer Lagebilder sowie den Austausch von Ermittlungsergebnissen mit länderübergreifendem Bezug. Das hilft beispielsweise Tatzusammenhänge, Reisewege, Absatzmärkte und Bandenstrukturen besser rekonstruieren zu können.
- Zweitens: Die Länderpolizeien verstärken ihre täterorientierten Ermittlungen, um Serientäter und kriminelle Banden gemeinsam schneller hinter Schloss und Riegel zu bringen. Dazu gehört auch, dass Fahndungen und Ermittlungen länderübergreifend besser koordiniert werden.
- Drittens: Die Länder erarbeiten ein gemeinsames Bekämpfungskonzept gegen reisende Intensivtäter und osteuropäische Täterbanden, gerade auch im Hinblick auf Reise- oder Fluchtwege. Dazu gehören beispielsweise gemeinsame Ermittlungsgruppen mit Kriminalbeamten der beteiligten Länder.
- Viertens: Es gibt künftig gemeinsame länderübergreifende Fahndungsmaßnahmen und Schwerpunktkontrollen. Bereits für Herbst 2016 sind entsprechende Aktionen geplant. Beispielsweise wurden bei einer zweiwöchigen Schwerpunktkontrollaktion der Bayerischen Polizei und der Polizei Baden-Württemberg im Herbst 2015 mit insgesamt rund 2.400 eingesetzten Polizisten 101 Personen vorläufig festgenommen sowie 154 Straftaten und 76 Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht.
- Fünftens: Die Länderpolizeien arbeiten bei der der Kriminaltechnik noch enger zusammen. Das betrifft vor allem länderübergreifende Spurenabgleiche, beispielsweise bei Schuh- und Werkzeugspuren. Dadurch erhoffen sich die Ermittler zusätzliche Ermittlungsansätze.
- Sechstens: Die Länder bauen ein länderübergreifendes Präventionsnetzwerk auf, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger individuell über effektive Sicherungstechnik zu beraten. Fast jeder zweite Einbruch bleibt im Versuchsstadium stecken, weil die Täter gestört oder von einer wirkungsvollen Sicherungstechnik abgehalten wurden.
- Siebtens: Die Polizeien intensivieren gemeinsam die internationale Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere eine stärkere internationale Vernetzung mit Polizeibehörden aus Südosteuropa. Unter anderem ist zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls eine internationale Expertenkonferenz geplant, an der auch das Bundeskriminalamt und Europol beteiligt sind.
- Achtens: Die Länderpolizeien entwickeln gemeinsam den Ansatz des sogenannten „Predictive Policing“ durch spezielle Prognosesoftware weiter. Dadurch können Polizeistreifen noch gezielter einbruchsgefährdete Bereiche überwachen. Hier hat Bayern mit „Precobs“ in Ballungsräumen bereits vielversprechende Erfahrungen gemacht.
Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität (PDF)
Foto von der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung (Quelle: IMK Geschäftsstelle) (JPG)
Quelle:
Innenministerium Baden-Württemberg, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz