Die Entscheidung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum umfasst dieses Jahr einen Mitteleinsatz von 62 Millionen Euro. Die Fördermittel stehen für private und kommunale Investitionsvorhaben zur Verfügung. Über 31 Millionen Euro fließen dabei in den Förderschwerpunkt Wohnen. Insgesamt werden 1.053 Projekte gefördert.
„Die diesjährige Entscheidung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gehört mit über 62 Millionen Euro zu den größten seit Beginn dieses Förderprogramms im Jahr 1995. Über 31 Millionen Euro fließen dabei in den Förderschwerpunkt Wohnen. Damit ist das in der Programmausschreibung 2017 anvisierte Ziel, die Hälfte der Fördermittel für diesen Förderschwerpunkt einzusetzen, um die Innenentwicklung unserer Dörfer zu stärken, erreicht“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum, Peter Hauk, im Rahmen der Vorstellung der Förderentscheidung für 2017.
1.053 Projekte erhalten Förderung
Die diesjährige Programmentscheidung umfasst einen Mitteleinsatz von 62 Millionen Euro und soll Investitionen von rund 520 Millionen Euro auslösen. Gefördert werden 766 Projekte aus dem Förderschwerpunkt Wohnen, 23 Grundversorgungsprojekte, 44 Gemeinschaftseinrichtungen, 197 Projekte aus dem Förderschwerpunkt Arbeiten und 23 weitere Projekte wie Bürgerbeteiligungsprozesse und Ähnliches. „Das ist Rekord. Nicht nur was das Mittelvolumen, sondern auch die Zahl der ins ELR aufgenommenen Projekte betrifft. Vor allem die Vielzahl der im Förderschwerpunkt Wohnen eingereichten Anträge zeigt, dass diese Schwerpunktsetzung bei den Bürgerinnen und Bürger ankommt und attraktiv ist“, so der Minister.
„Für uns ist die Innenentwicklung ein absolutes Schwerpunktthema im ELR. Der lebendige Ortskern ist ein zentrales Förderziel wenn es uns gelingen soll, unsere Gemeinden auch weiterhin attraktiv und lebendig zu halten“, betonte Hauk. Eine Ortsmitte mit zeitgemäßen Wohnungen und guten Einkaufsmöglichkeiten sei Anziehungspunkt und leiste einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt der Bürgerschaft. Natürliche Ressourcen würden geschont und der Flächenfraß für Neubaugebiete reduziert.
Wohnraum ist eine zentrale Herausforderung der Zukunft
„Der Grundsatz ‚Innenentwicklung vor Außenentwicklung‘ muss in der kommunalen Baulandpolitik zum Regelfall werden. Die Städte und Gemeinden stehen immer mehr vor der Herausforderung, wie auch künftig Wohnen gewährleistet werden kann. Deshalb muss gerade gute innerörtliche Bausubstanz erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen sollen weichen und Platz für Neues bieten. Wir wollen Wohnraum innerorts schaffen und dadurch Neubaugebiete entbehrlich machen. Deshalb fördern wir 2017 im ELR prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer“, erläuterte der Minister.
Bauen mit Holz soll attraktiver werden
Eine weitere Neuerung im ELR stellt die Nutzung von Holz dar. „Wer bei privaten Wohnbauprojekten eine innovative Verwendung von Holz aufzeigt, bekomme einen Zuschlag auf die sonst übliche Fördersumme“, betonte Hauk. Holz sei als nachwachsender, umweltfreundlicher Baustoff besonders attraktiv, aber noch zu wenig im Fokus. „Die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen ist uns wichtig. Deswegen gibt es eine höhere Förderung für private Wohnbauprojekte, die mit der Verwendung von Holz Besonderes aufzeigen“, so der Minister .
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das ELR ist das Strukturförderprogramm Baden-Württembergs, das zur Attraktivität unseres Ländlichen Raums und zur ausgewogenen Wirtschafts- und Sozialstruktur des Landes beiträgt. Ziel der Programmentscheidung 2017 ist es, Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen und den Ländlichen Raum attraktiv zu halten.
Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, den Ländlichen Raum als zeitgemäßen und attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsort zu erhalten, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demografischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten sowie der Abwanderung entgegenzuwirken.
Seit 1995 wurden mit dem ELR landesweit über 1,5 Milliarden Euro an Fördermitteln bereitgestellt, mit denen ein Investitionsvolumen von rund 11,2 Milliarden angestoßen wurde. Unterstützt wurden über 1.000 Gemeinden mit rund 6.400 kommunalen Projekten, 8.500 privaten Wohnbauprojekten und 9.200 Investitionsvorhaben von Unternehmen. Damit konnten unter anderem in historischen Ortslagen knapp 10.500 Wohnungen modernisiert und neu geschaffen sowie bei den geförderten Unternehmen rund 37.400 Arbeitsplätze direkt geschaffen und eine noch höhere Anzahl gesichert werden.
Die vier Förderschwerpunkte Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Den Gemeinden wird damit die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben.
Besonderer Wert wird auf die Innenentwicklung, das heißt die Reduktion des Flächenverbrauchs und die Stärkung der Ortskerne unter Bewahrung der örtlichen Baukultur gelegt. Die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel werden in diesem Programmjahr im Förderschwerpunkt Wohnen eingesetzt. Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur haben ebenfalls eine hohe Priorität. Daneben hat auch die Bereitstellung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze Bedeutung.
Typische ELR-Projekte sind zum Beispiel Umnutzung und Erhalt von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden, Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie Bau und Erhalt von Lebensmittelläden, Dorfgasthäusern und Dorfgemeinschaftshäusern.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum