Der Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, hat dem Main-Tauber-Kreis einen Förderbescheid über 4,5 Millionen Euro für den Breitbandausbau überreicht. Hinzu kommen weitere 11,2 Millionen Euro Förderung aus Bundesmitteln.
„Schnelles Internet ist inzwischen praktisch so wichtig wie Strom und fließend Wasser. Leistungsfähige Breitbandnetze sind für uns Daseinsvorsorge. Baden-Württemberg schließt beim Breitbandausbau Stück für Stück die weißen Flecken. Dafür beteiligt sich das Land auch am Breitbandförderprogramm des Bundes. Der Bund, das Land und die Kommunen ziehen beim Breitbandausbau an einem Strang – nur so können wir den flächendeckenden Breitbandausbau schnellstmöglich bewältigen“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl. Anlass war die Übergabe von 4,5 Millionen Euro Breitbandfördermittel des Landes an den Main-Tauber-Kreis.
„Für ein Flächen- und Technologieland wie Baden-Württemberg ist das schnelle Internet im ländlichen Raum nicht irgendein Standort-Faktor, sondern ohne schnelles Internet läuft nichts mehr. Deshalb geben wir jetzt Vollgas“, betonte Minister Thomas Strobl vor der Übergabe des Förderbescheids.
Der Main-Tauber-Kreis bekommt insgesamt eine Breitbandförderung in Höhe von 15,7 Millionen Euro: 11,2 Millionen Euro Bundesfördermittel und 4,5 Millionen Euro vom Land Baden-Württemberg. Zur Unterstützung des Breitbandausbaus gibt es zwei Möglichkeiten: das Breitbandförderprogramm des Bundes und das des Landes. In Baden-Württemberg beziehen drei Landkreise Mittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundes. „Die Zusammenarbeit mit dem Bund beim Breitbandausbau ist eine Win-Win-Strategie. Das Land kann Bundesgelder wirken lassen und damit den Ausbau von schnellem Internet voranbringen“, so Digitalisierungsminister Thomas Strobl. Beim so genannten Deckungslückenmodell des Bundesförderprogramms schließen Kommunen die Wirtschaftlichkeitslücke von privaten Netzbetreibern. Der Bund fördert dieses Modell mit bis zu 50 Prozent der Kosten, das Land beteiligt sich mit weiteren 20 Prozent an den förderfähigen Gesamtkosten.