Ministerialdirektor Julian Würtenberger hat die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden in Baden-Württemberg anlässlich des 40-jährigen Jubiläums gewürdigt. Die Landesverwaltung gehe bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung als Vorbild voran.
„Die Arbeitsgemeinschaft ist seit vielen Jahren ein wichtiger Ansprechpartner für das Innenministerium und die anderen obersten Landesbehörden – und zwar bei allen grundsätzlichen und ressortübergreifenden Angelegenheiten, die die Interessen der schwerbehinderten Landesbeschäftigten berühren. Es ist wichtig, dass das Land solch einen kompetenten und fachkundigen Partner an seiner Seite hat“, sagte der Ministerialdirektor des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, Julian Würtenberger, bei der Jubiläumsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung.
Landesverwaltung hat als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion
„In den letzten Jahren ist es dem Land als Arbeitgeber und Dienstherr stets gelungen, die gesetzliche Pflichtbeschäftigungsquote von fünf Prozent zu übertreffen. Auch im Innenressort lag die Quote in den vergangenen Jahren immer über dem Landesdurchschnitt. So lag die Quote im Geschäftsbereich des Innenministeriums in den letzten Jahren bei knapp sechs Prozent, im Innenministerium selber lag die Quote sogar bei über sieben Prozent. Wir haben das klare Ziel, die gesetzliche Pflichtquote auch in Zukunft zu übertreffen“, betonte Würtenberger. „Die Landesverwaltung hat als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion.“
Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden Baden-Württemberg wurde am 25. August 1976 von den damaligen Haupt- und örtlichen Vertrauensmänner bei den obersten Landesbehörden in Baden-Württemberg gegründet. Heute bildet sie den Zusammenschluss aller Hauptvertrauenspersonen und Vertrauenspersonen bei den obersten Landesbehörden in Baden-Württemberg. Zu ihren Aufgaben gehören die Koordinierung, Beratung, Information und Unterstützung der Schwerbehindertenvertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem SGB IX, die Förderung des Erfahrungsaustauschs, die Vertretung der gesamt- und ressortübergreifenden Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten in der Landesverwaltung, den Gerichten und den Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gegenüber der Landesregierung, den obersten Landesbehörden und dem Landtag, die Planung und Durchführung gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen, die Beteiligung an der AGSV des Bundes und der Länder zur Abstimmung und Durchsetzung gemeinsamer Initiativen sowie die Zu-sammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalratsvorsitzenden der obersten Landesbehörden. Seit 40 Jahre arbeitet die AGSV mit hoher Sozialkompetenz und Engagement als Partner der schwerbehinderten Menschen und der Arbeitgeber.