Von 2021 bis 2025 sollen die Hochschulen im Land rund 1,8 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln erhalten. Das geht aus den Eckpunkten der neuen Finanzierungsvereinbarung hervor. Die Landesregierung setzt damit einen klaren Schwerpunkt zugunsten von Wissenschaft und Forschung.
Die Eckpunkte für die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021 bis 2025 zwischen dem Land und den staatlichen Hochschulen liegen auf dem Tisch. Neben einer Verstetigung bisher befristeter Mittel sieht die Vereinbarung für die geplante Laufzeit von 2021 bis 2025 zusätzliche Mittel für die Hochschulen in Höhe von mehr als 1,8 Milliarden Euro vor. Darin ist die volle Personalkostenausfinanzierung bis 2025 enthalten. „Natürlich werden mit der neuen Vereinbarung nicht alle Finanzierungsprobleme der Hochschulen auf einmal gelöst“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Aber es wird ein großer, ambitionierter Schritt nach vorne gemacht, der erneut bundesweit Maßstäbe setzt.“
Doppelt so viel zusätzliches Geld wie bisher
Die Vereinbarung für die Jahre 2021 bis 2025 spiegelt laut Ministerin Bauer eine klare Schwerpunktsetzung der Landesregierung zugunsten von Wissenschaft und Forschung wider. Das Land sichert den Hochschulen mit durchschnittlich 360 Millionen Euro pro Jahr unter dem Strich doppelt so viel frisches Geld zu wie in der aktuell laufenden Vereinbarung (180 Millionen Euro pro Jahr), wie Bauer weiter erläuterte. „Mit der noch bis Ende 2020 laufenden Vereinbarung haben wir die Trendwende bei der Grundfinanzierung geschafft. Jetzt legen wir nochmals ordentlich nach – mit einem echten Plus zur strategischen Weiterentwicklung der jeweiligen Hochschule“, betonte die Ministerin.
Erreicht wird damit eine Steigerung der zusätzlichen Mittel für die Hochschulen im Land um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr, zusätzlich zur Verstetigung der bislang noch temporären Ausbauprogramme. Diese Verstetigung gleich zu Beginn der Laufzeit schafft die Möglichkeit, befristete in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln.
Ziel ist es, die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung im Frühjahr 2020 zu unterzeichnen. Der aktuelle Vereinbarung läuft Ende 2020 aus – daher muss eine neue Vereinbarung geschlossen werden, die bis zum Jahr 2025 laufen soll. Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung ist eine Finanzierungsverpflichtung für das Land, die weit über den nächsten Doppelhaushalt hinausgeht. „Die neue Vereinbarung wird den Hochschulen helfen, die in den letzten zwanzig Jahren aufgewachsenen Finanzierungslücken schrittweise zu schließen, und eröffnet ihnen zugleich neue strategische Handlungsspielräume“, betonte Bauer.
Die Eckpunkte stehen unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtags, der den Doppelhaushalt 2020/21 am 18. Dezember verabschiedet.
Vereinbarung regelt die Grundfinanzierung der Hochschulen
Hochschulfinanzierungsvereinbarungen regeln die Grundfinanzierung, das heißt die Finanzierung der laufenden Kosten der Hochschulen: Personal, Sachmittel, Ausstattung. Mit den Vereinbarungen erhalten die Hochschulen mehrjährige Verlässlichkeit über ihre Mittelzuweisungen und können die Mittel gezielter einsetzen. Diese Planungssicherheit versetzt die Hochschulen in die Lage, sich in Lehre, Forschung und Verwaltung strategisch fortzuentwickeln. Aktuell gibt das Land den staatlichen Hochschulen zur Grundfinanzierung drei Milliarden Euro pro Jahr.
Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021 bis 2025 wird eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Sie gilt dann für alle staatlichen Hochschulen im Land mit ihren insgesamt etwa 330 000 Studierenden. Neben der Grundfinanzierung sichert die Vereinbarung den Hochschulen zu, während der Vertragslaufzeit keine Einsparauflagen zu erhalten. Auch die geplante garantierte Übertragung der Reste und Rücklagen gibt er den Hochschulen Planungssicherheit und eröffnet ihnen vor allem einen mehrjährigen strategischen Handlungsspielraum.