Land und Bund fördern 17 Konzepte zur ländlichen Entwicklung mit insgesamt rund 800.000 Euro. Ziel ist es, den Ländlichen Raum als attraktiven Wohn- und Arbeitsort zu entwickeln.
„In Baden-Württemberg zählen rund 70 Prozent der Landesfläche zum Ländlichen Raum. Dort leben 34 Prozent der Bevölkerung, die ein Drittel der Wirtschaftskraft unseres Landes erbringen. Gleichzeitig sind die ländlichen Regionen als naturnaher Erholungs- und Ausgleichsraum bedeutend. Ziel der Landesregierung ist es, den ländlichen Raum langfristig als attraktiven Arbeits- und Wohnort zu erhalten und seine Entwicklung nachhaltig zu unterstützen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk. Regionale Potentiale ließen sich hervorragend aktivieren, wenn Regionen gemeinsam agieren und ihre Kräfte bündeln.
Jede Region hat ihre speziellen Stärken und Schwächen. Um diese herauszufinden und daraus Ziele und Handlungsfelder abzuleiten, stehe zu Beginn einer Entwicklungsstrategie immer die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes. Im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte (ILEK) werden zahlreiche regionale Akteure eingebunden und verschiedene Handlungsfelder mit ihren regionaltypischen Eigenheiten berücksichtigt.
Planerische Grundlage für konkrete Entwicklungsschritte
Zusammenschlüsse von Gemeinden oder regionalen Akteuren, die auf diesem Weg die planerische Grundlage für konkrete Entwicklungsschritte in ihrer Region schaffen wollen, erhalten für die Erarbeitung eines ILEKs Fördermittel von Bund und Land. In 2021 wurden bereits 17 Anträge auf Förderung zur Erstellung eines Entwicklungskonzeptes bewilligt. Die beteiligten Akteure erhalten aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hierfür Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 800.000 Euro.
Vor dem Hintergrund der im Jahr 2023 startenden neuen Förderperiode des Europäischen Entwicklungsprogramms LEADER können die Entwicklungskonzepte den interessierten Regionen als Bewerbungsgrundlage dienen. Alternativ können die geplanten Projekte auch mit einem anschließenden Regionalmanagement begleitet werden. Über das Regionalbudget stehen jeweils Fördermittel zur Verfügung, um Projekte voran zu bringen und die Regionen fit für die Zukunft zu machen.
Geförderte Ländliche Entwicklungskonzepte
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (VwV Förder-ILE) (PDF) werden die förderfähigen Ausgaben für Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte mit bis zu 75 Prozent, maximal 50.000 Euro, bezuschusst. Antragstellende können Gemeinden und Gemeindeverbände oder Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit sein.
17 Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte werden mit insgesamt 802.852,10 Euro gefördert. Welcher Antragstellende welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:
- Badisch-Franken: 50.000,00 Euro
- Heckengäu: 50.000,00 Euro
- Hohenlohe-Tauber: 48.750,00 Euro
- Jagstregion: 50.000,00 Euro
- Konstanz: 49.500,00 Euro
- Kraichgau: 35.137,50 Euro
- Limesregion Hohenlohe-Heilbronn: 48.750,00 Euro
- Mittelbaden Schwarzwaldhochstraße: 41.250,00 Euro
- Mittlere Alb: 30.000,00 Euro
- Mittlerer Schwarzwald: 50.000,00 Euro
- Mittleres Oberschwaben: 50.000,00 Euro
- Neckartal-Odenwald aktiv: 50.000,00 Euro
- Nordschwarzwald: 50.000,00 Euro
- Oberschwaben: 50.000,00 Euro
- Ortenau: 50.000,00 Euro
- Schwäbischer Wald: 50.000,00 Euro
- Südschwarzwald: 49.194,60 Euro
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz