Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anerkennung eines dritten Geschlechts begrüßt. Die geschlechtliche Identität intersexueller Menschen würde gestärkt und sie erhielten künftig mehr Sichtbarkeit und Selbstbestimmung, sagte der Minister.
„Mit dem Urteil erkennt das Gericht die Realität von intersexuellen Menschen an. Ihre geschlechtliche Identität wird gestärkt und sie erhalten künftig mehr Sichtbarkeit und Selbstbestimmung. Nach der ‚Ehe für alle‘, für die wir uns auf Bundesebene seit Jahren massiv stark gemacht haben, ist dies in diesem Jahr ein weiterer wichtiger Schritt für eine bessere Anerkennung sexueller beziehungsweise geschlechtlicher Identität. Das Urteil setzt ein Zeichen für mehr Achtung und Respekt vor der menschlichen Vielfalt und unterstützt ein angst- und diskriminierungsfreies Miteinander.“
Auf Landesebene unterstütze Baden-Württemberg seit zwei Jahren die psychosoziale Beratungsstelle für transsexuelle, transgender und intersexuelle Menschen in Ulm im Verbund mit dem landesweiten Beratungsnetzwerk in Baden-Württemberg. Darunter sind auch Jugendgruppen von trans- und intersexuellen Jugendlichen beispielsweise in Mannheim, Ulm und Reutlingen.
Beratungsstelle TTI – Beratung zu Transsexualität, Transgender und Intersexualität