Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat gezeigt, dass bei der Sicherheitspolitik nachgesteuert werden muss. Die Landesregierung reagiert auf die Erkenntnisse mit ersten Maßnahmen. Oberstes Ziel der Landesregierung ist es dabei, bestmöglich für die Sicherheit der Menschen im Land zu sorgen. Sie konzentriert sich bei ihren Maßnahmen dabei auf Gefährder.
Eine Konsequenz aus dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt ist, dass die Sicherheitsbehörden gegen sogenannte Gefährder ein besseres und wirkungsvolleres Instrumentarium braucht. Gefährder sind Personen, die Straftaten von erheblichem Ausmaß begehen können. Deshalb muss dieser Personenkreis stärker, effektiver und gezielter überwacht werden, um schwere und schwerste Straftaten zu verhindern und alles dafür zu tun, dass es erst gar nicht zu einem Anschlag kommt.
Die Landesregierung handelt parallel und konsequent zu den Maßnahmen des Bundes. Die geplanten Änderungen des Polizeigesetzes sollen die Maßnahmen des Bundes ergänzen. „Als Staat ist es unsere erste Aufgabe und Pflicht, für die Sicherheit der Menschen im Land zu sorgen. Darauf ist unser Regierungshandeln uneingeschränkt ausgerichtet. Wir werden dabei besonnen handeln und den Rechtsstaat stärken“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Für den Staat bleibe dabei die Balance zwischen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und den Freiheitsrechten der Gesellschaft oberstes Ziel.
Parallel zu den Maßnahmen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung prüft die Landesregierung derzeit auch die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz intelligenter Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten und gefährdeten Objekten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die Landesregierung bis Mai vorlegen. Ziel ist es, durch intelligente Videoüberwachung nicht nur Straftaten aufzuklären, sondern durch die abschreckende Wirkung auf Kriminelle auch Straftaten zu verhindern.
Darüber hinaus ist vorgesehen, zusätzlich eine Million Euro für die Überwachung von Gefährdern zur Verfügung zu stellen – 800.000 Euro für die Polizei und 200.000 Euro für den Verfassungsschutz.
Zugriff auf Telekommunikationsdaten von Gefährdern ermöglichen
Baden-Württemberg möchte nicht die Vorratsdatenspeicherung einführen – diese wurde bereits 2015 im Telekommunikationsgesetz auf Bundesebene eingeführt. Es geht darum, dass Baden-Württemberg auf Landesebene die gesetzliche Grundlage dafür schafft, dass die Sicherheitsbehörden im Land auf Daten des besagten Personenkreises zugreifen können, die auf Grundlage der Bundesgesetzgebung ohnehin bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert sind. Von den mehr als zehn Millionen Menschen, die in Baden-Württemberg leben, betrifft das nur einen winzigen Bruchteil.
Denn die Erfahrungen zeigen, Gefährder nutzen Internet-Telefonie, Messengerdienste, E-Mails und andere Soziale Medien regelmäßig zur Vorbereitung schwerster Straftaten. Die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden müssen mit neuen technischen Möglichkeiten des Netzes Schritt halten – etwa auch hinsichtlich verschlüsselter Daten. Die Koalition ist sich einig, dass es gerade im Bereich der Prävention gesetzliche Regelungen für die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen braucht und hat bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen entsprechende Maßnahmen anvisiert.
Die Landesregierung begrüßt auch die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière angekündigten Erleichterungen bei den Voraussetzungen für die Abschiebungshaft. „Wir brauchen gerade beim Thema der Rückführungen eine neue Konsequenz. In Baden-Württemberg sind wir hier auf einem guten Weg. Wer ausreisepflichtig ist, muss auch in sein Heimatland zurückgeführt werden. Gerade bei Gefährdern ist es wichtig, dass der Bund jetzt einen neuen Haftgrund zur besseren Durchsetzung der Ausreise prüft und damit den Ländern die notwendige Rechtgrundlage gibt“, so Innenminister Strobl.
Quelle:
/red