Neue Richtlinien sorgen dafür, dass Geld aus der milliardenschweren Versorgungsrücklage des Landes verantwortungsvoll und nachhaltig angelegt wird. Im Mittelpunkt stehen internationale Normen und Standards zum Schutz der Umwelt sowie ethische und soziale Kriterien.
Geld arbeitet. So heißt es umgangssprachlich. In Baden-Württemberg sorgen nun neue Richtlinien dafür, dass Geld aus der milliardenschweren Versorgungsrücklage des Landes verantwortungsvoll und nachhaltig angelegt wird. Und damit auch verantwortungsvoll und nachhaltig arbeitet.
Rund 3,8 Milliarden Euro betrug die Versorgungsrücklage Ende Juli 2017. Mit dem Geld soll der Landeshaushalt von Baden-Württemberg in Zeiten entlastet werden, in denen die Pensionsausgaben für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter besonders hoch sind. Noch sind diese Zeiten nicht gekommen. Auch in den kommenden Jahren wird es voraussichtlich nicht nötig sein, Geld aus der Versorgungsrücklage einzusetzen.
Nachhaltige Kriterien noch stärker beachten
Bis es soweit ist, muss das Geld sicherheits- und ertragsorientiert angelegt werden. So steht es im Gesetz. Künftig werden beim Investment außerdem nachhaltige Kriterien noch stärker beachtet, als das bislang schon der Fall war. Es geht vor allem um internationale Normen und Standards zum Schutz der Umwelt, um ethische und soziale Kriterien.
Definiert sind die Kriterien in den Anlagerichtlinien, die im August 2017 beschlossen wurden. Demnach sind beispielsweise Investitionen in all die Unternehmen komplett ausgeschlossen, die Antipersonenminen, Streubomben, atomare, biologische und chemische Waffen produzieren oder verkaufen. Auch Unternehmen, die gegen die Menschenrechte und den UN Global Compact mit Arbeitsnormen, Maßgaben zum Umweltschutz und zur Korruptionsbekämpfung verstoßen, fallen aus dem Anlageportfolio.
Darüber hinaus wird sich das Land aus Investitionen in Unternehmen zurückziehen, die fossile Energieträger wie Erdöl einschließlich Ölsand sowie Kohle fördern oder Hochvolumen-Fracking betreiben. Unternehmen, die Atomenergie produzieren, werden dann ausgeschlossen, wenn sie sich nicht nachweislich und erheblich im Bereich erneuerbarer Energien engagieren.
Umstellung erfolgt marktschonend und renditeneutral
Die neuen Anlagerichtlinien führen keineswegs dazu, dass die 3,8 Milliarden Euro aus der Versorgungsrücklage komplett umgeschichtet werden müssen. Schon bislang spielten Investments in den nun ausgeschlossenen oder deutlich eingeschränkten Feldern keine große Rolle. Gerade vier bis fünf Prozent der Anlagen müssen aufgrund der neuen Anlagerichtlinien umgeschichtet werden. Als Richtschnur gilt dabei: Die Umstellung soll marktschonend und renditeneutral erfolgen.
Die neu gefassten Anlagerichtlinien für die Versorgungsrücklage sind nur der erste Schritt hin zu nachhaltigen Investments des Landes. Auch beim rund 2,4 Milliarden Euro schweren Versorgungsfonds (Stand: Ende Juli 2017), einem weiteren Sondervermögen zur Finanzierung von Pensionsausgaben, werden Nachhaltigkeitskriterien in Zukunft eine Rolle spielen. Da der Versorgungsfonds allerdings nicht aktiv, sondern passiv gemanagt wird, wird die Umstellung etwas Zeit in Anspruch nehmen. Nach und nach wird in nachhaltige von der Bundesbank nachzubildende Indizes umgeschichtet.
Allgemeine Informationen zu Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds (PDF)