„Bei einem Schwan und einer Wildente im Vogelpark in Hambrücken im Landkreis Karlsruhe wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt. Bislang gab es aktuell keine Fälle in Baden-Württemberg. Der Schutz vor einem Eintrag der hochpathogenen Viren der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände und einer möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen hat jetzt Priorität. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu verstärken, um so ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 bei beiden Tieren nachgewiesen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 13. Dezember 2024 in Stuttgart.
Verschiedene Maßnahmen gegen Ausbreitung
Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wird das Landratsamt Karlsruhe in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Entsprechend der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (PDF) muss mit einem Seucheneintrag bei Wildvögeln seit längerem gerechnet werden. Das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest wird aktuell als hoch eingeschätzt:
Die Monitoringmaßnahmen zur Früherkennung auf Geflügelpest wurden in Baden-Württemberg deshalb bereits in den letzten Monaten verstärkt.
Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen als sehr gering ein. In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunde und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.
Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten
„Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu verstärken, um so ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, unabhängig davon ob die Tiere zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken gehalten werden, beim jeweils zuständigen Veterinäramt anzuzeigen und zu registrieren sind.
Tote und kranke Wildvögel melden
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vermehrt aufgefundene Todesfälle oder kranke Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel wie zum Beispiel Raben und Krähen den zuständigen Veterinärbehörden bei den Landratsämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtkreise unter genauer Angabe des Fundortes zu melden. Diese organisieren das Einsammeln, Beproben und unschädliche Beseitigen verendeter Tiere, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.
Die Meldung verendeter oder kranker wildlebende Wasservögel, Greifvögel und Rabenvögel im Landkreis Karlsruhe ist per Telefon beziehungsweise Email möglich.
Außerhalb der Dienstzeiten erhält man über einen unter der genannten Telefonnummer geschalteten Anrufbeantworter weitere Informationen zur Erreichbarkeit.
Geflügelpest
Bei der Aviären-Influenza handelt es sich um eine Infektionskrankheit bei Vögeln, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird und in Deutschland, insbesondere an der Nord- und Ostseeküste, bei Wildvögeln vermehrt auftritt.
Die Krankheit weist eine besonders schwere Verlaufsform mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln auf, die als „Geflügelpest“ bezeichnet wird.
Friedrich-Löffler-Instituts: Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest