Das Land fördert die Modernisierung der Fenster im Schloss Monreops mit 70.000 Euro.
Die einfach verglasten Fenster des romantischen Seeschloss Monrepos in Ludwigburg sind über 200 Jahre alt. Sie müssen nun gegen Schlagregen geschützt und mit neuen Dichtungen versehen werden. Für neue Fenster erhielt seine Königliche Hoheit Michael Herzog von Württemberg einen Denkmalförderbescheid über 69.890 Euro.
„Beim Seeschloss Monrepos in Ludwigsburg samt Parkanlage, Offiziantengebäuden sowie ehemaligem Meiereihof handelt es sich um ein Gesamtkunstwerk und im Sinne des Denkmalschutzgesetzes um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung und steht schon aufgrund seines Seltenheitswertes im öffentlichen Interesse“, so die Staatssekretärin Katrin Schütz. Mit der Zuwendung sollen die größtenteils noch aus der Bauzeit (1765 beziehungsweise 1804) stammenden einfach verglasten Eichenholzfenster in einem weiteren Bauabschnitt instandgesetzt werden, ohne dabei funktionale Veränderungen am Bestand vorzunehmen. Hierzu gehört unter anderem die Herstellung der Schlagregendichtigkeit durch Änderung der Fälze und den Einbau von Dichtungen. Die Mittel sind Teil der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2019, mit der rund 5,3 Millionen Euro für 130 Denkmale im Land zur Verfügung gestellt werden.
Große Denkmalvielfalt in Baden-Württemberg
„Mit seinen mehr als 96.000 Bau- und Kunstdenkmalen sowie über 82.000 archäologischen Denkmalen besitzt Baden-Württemberg einen der kulturell und historisch reichsten Lebensräume Deutschlands, den es zu schützen und zu erhalten gilt. Denn Denkmale stiften Identität, sie sind lebendige Orte der Erinnerung und ein wertvolles Stück Heimat“, sagte Staatssekretärin Katrin Schütz. „Das Denkmalförderprogramm des Landes unterstützt öffentliches und privates Engagement zum Erhalt von Kulturdenkmalen.“
Die Förderung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der ersten Tranche in Höhe des Denkmalförderprogramms von rund 5,3 Millionen Euro fließt in den Erhalt und in die Sanierung von 130 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Davon entfallen 31 Bewilligungen mit einem Volumen von rund 2,1 Millionen Euro auf kirchliche Antragsteller, 74 Bewilligungen mit einem Bewilligungsvolumen von rund 1,8 Millionen Euro auf private Antragsteller und 25 Bewilligungen mit einem Volumen von rund 1,4 Millionen Euro auf kommunale Antragsteller.
Das Denkmalförderprogramm des Wirtschaftsministeriums
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen am Neckar zu richten. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Förderverfahren.