Menschen mit Behinderungen

64. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern

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Das Foto zeigt den Bundes-Beauftragten Jürgen Dusel und Simone Fischer mit den bei der Tagung anwesenden Beauftragten der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Das Foto zeigt den Bundes-Beauftragten Jürgen Dusel und Simone Fischer mit den bei der Tagung anwesenden Beauftragten der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Beim 64. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. in Erfurt haben sich die Behindertenbeauftragten für verstärkte Anstrengungen, Impulse und Instrumente ausgesprochen, um den Arbeitsmarkt bis 2030 inklusiv auszurichten.

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind am 3. und 4. November 2022 in Erfurt zu ihrer 64. Sitzung zusammengekommen. In diesem Zuge haben sie in Form der „Erfurter Erklärung“ (PDF) Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030 gestellt und Wege dorthin aufgezeigt. Diese beziehen sich auf die Bereiche inklusives Arbeits- und Sozialrecht, Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen. 

Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Schwerbehinderte Menschen sind wertvolle Fachkräfte, deren Potential auch in Baden-Württemberg viel stärker genutzt werden kann. Sie tragen einen wichtigen Teil zum Erfolg unserer Wirtschaft, der Industrie und des Handwerks, in privaten und öffentlichen Unternehmen bei. Arbeit bedeutet Existenzsicherung, schafft Zugehörigkeit und Selbstwirksamkeit. Wir brauchen Arbeitsplätze, die zeitgemäß sind und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sicherstellen. Wer diese Voraussetzungen schafft, profitiert als Unternehmen. Deshalb ist klar. Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist das Ziel.“ 

Barrierefreie Zugänge schaffen und nachhaltige Arbeitsbedingungen sicherstellen

Um mehr Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen, sei es zentral, dass Unternehmen vorangehen, barrierefreie Zugänge schaffen und nachhaltige Arbeitsbedingungen sicherstellen. Inklusionsfirmen sollten künftig eine wegweisendere Rolle einnehmen. Zudem sei unabdingbar, die Transformation der Werkstätten für behinderte Menschen entschlossen voranzubringen. 

Mit der „Erfurter Erklärung“ dringen die 17 Beauftragten des Bundes und der Länder auf verstärkte Anstrengungen, Impulse und Instrumente, um den Arbeitsmarkt bis 2030 inklusiv auszurichten. Die Beauftragten treffen sich zweimal jährlich, um aktuelle behindertenpolitische Themen zu erörtern.

Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030 (PDF)

Quelle:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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