Eine Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe ist rückwirkend nicht möglich. Das ist das Ergebnis einer intensiven, auch externen rechtlichen Prüfung aller Optionen. Umso mehr will sich Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut dafür einsetzen, dass kein Unternehmen durch eine Rückzahlung in seiner Existenz gefährdet wird.