Die für die Landeshauptstadt geplante Landesverordnung zum Verbot von Komfortkaminen dient dem Gesundheitsschutz und der Vermeidung von Feinstaub. Sie soll ab Frühjahr 2017 an Feinstaubalarm-Tagen für das Gemeindegebiet Stuttgart gelten. Vorwürfe der Heizungsbranche, es handle sich um einen Eingriff in die Freiheitsrechte, weist das Verkehrsministerium zurück.