Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für eine Stärkung der Innovationskraft des Mittelstands ein. Dazu hat das Land einen Antrag zur europäischen Forschungs- und Innovationsförderung eingebracht. Am 23. März wird im Bundesrat darüber abgestimmt.
Das Land Baden-Württemberg hat einen Antrag zur europäischen Forschungs- und Innovationsförderung in den Bundesrat eingebracht. Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass die Erfolgschancen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf EU-Fördermittel gesteigert werden und weiterhin mindestens 20 Prozent der Fördermittel auf KMU entfallen. Der Antrag, den Baden-Württemberg gemeinsam mit Niedersachsen und Bayern eingebracht hat, fand im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates eine große Mehrheit. In der Plenarsitzung des Bundesrates am 23. März steht er nun zur Abstimmung.
Antrag zur Stärkung der Innovationskraft des Mittelstands
Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut betonte: „Damit Baden-Württemberg im globalen Innovationswettbewerb neben Staaten aus Asien oder Amerika eine starke wirtschaftliche Position behält, kann die EU-Förderung einen wichtigen Beitrag leisten. Um langfristig erfolgreich zu sein, müssen gerade auch unsere kleinen und mittleren Unternehmen in der Lage sein, schnell marktfähige Produkte zu entwickeln.“ Hierfür sei die Zusammenarbeit auf EU-Ebene notwendig. Nur wenn bei der Förderung von Forschung und Entwicklung in der EU ein besonderes Augenmerk auf Innovationsförderung gelegt werde, ließe sich Wohlstand und Beschäftigung innerhalb Baden-Württembergs und der EU optimal sichern, so Hoffmeister-Kraut weiter.
Zum Bundesratsantrag im Einzelnen
Hintergrund des Bundesratsantrags ist der Bericht der Europäischen Kommission zur Zwischenbewertung von „Horizont 2020“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation in der EU.
Der Antrag zielt darauf ab, dass der Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen auf der einen Seite und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Universitäten auf der anderen Seite gestärkt wird. Dazu wird gefordert, dass unter anderem die Einrichtung von Transferinitiativen und -zentren an Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt wird. Insbesondere die Kooperation zwischen KMU und Forschungseinrichtungen soll durch die Wiederauflage eines entsprechenden Förderprogramms verbessert werden.
Um eine ausreichende und einfache Förderung von Innovationen zu ermöglichen, wird die Gründung eines European Innovation Councils begrüßt. Zentral für die EU-weite Zusammenarbeit bei der Innovationsförderung ist die Stärkung der interregionalen Zusammenarbeit. Baden-Württemberg setzt sich auch im Rahmen der Vanguard Initiative für interregionale Zusammenarbeit ein, insbesondere bei Innovationsprojekten im Industriebereich. Daher fordert Baden-Württemberg auch hier zielgerichtete Fördermöglichkeiten: Gemäß dem Open Innovation Prinzip sollen regional-spezifisches Wissen effektiv geteilt und gemeinsame Kooperationsprojekte unterstützt werden. Des Weiteren wird die Ausarbeitung von Synergien zwischen unterschiedlich ausgerichteten europäischen Förderprogrammen gefordert.