Bundestagswahl

Wahlaufruf und letzte Tipps zur Bundestagswahl

Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne geworfen. (Foto: © dpa)

Landeswahlleiterin Christiane Friedrich hat alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg aufgerufen, bei der Bundestagswahl am 24. September von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Briefwahlunterlagen können noch bis 22. September beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden.

Wenige Tage vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 appellierte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich an alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen. „Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten vier Jahren repräsentiert und regiert.“ Das sagte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich.

Es entspreche guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Hinweise zur Briefwahl

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 22. September 2017, 18:00 Uhr beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (§ 25 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes) sogar noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Dies gilt auch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Damit bei der Briefwahl der hellrote Wahlbrief bei der zuständigen Stelle bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag eingeht, sollte der Wahlbrief bei Versand durch die Deutsche Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl, also spätestens am 21. September 2017, eingeliefert werden. Ab 22. September sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden; die Übergabe in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise zur Bundestagswahl

  1. In 263 ausgewählten Urnen- und Briefwahlbezirken mit mindestens 400 Wahlberechtigten bzw. Wählerinnen und Wählern wird wie bisher eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Erhoben werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach dem Alter (in sechs Geburtsjahresgruppen) und Geschlecht der Wahlberechtigten bzw. der Wähler. In den Auswahlbezirken darf nur mit Stimmzetteln gewählt werden, die zusätzlich zum Inhalt des „normalen“ Stimmzettels einen Aufdruck über die Altersgruppe und das Geschlecht enthalten. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. Einzelheiten enthält ein Merkblatt, das bei den Bürgermeisterämtern angefordert werden kann.
  2. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.
  3. Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (X) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels können sich blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Dafür ist am oberen rechten Rand des Stimmzettels in allen Wahlkreisen eine ertastbare Kennzeichnung (eingestanztes Loch oder abgeschnittene Ecke) vorgesehen.

    Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch keine Vorbehalte oder Zusätze enthalten. Andernfalls ist die Stimme ungültig.
    Der Stimmzettel ist bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und so in die Wahlurne zu werfen.
  4. In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend gewählt werden, sofern nicht in Ausnahmefällen eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wurde.
  5. Das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im Land Baden-Württemberg wird am Abend des Wahltags von der Landeswahlleiterin auf, der Grundlage der Meldungen der Kreiswahlleitungen ermittelt. Der Bundeswahlleiter rechnet mit dem vorläufigen amtlichen Ergebnis für das Bundesgebiet in den frühen Morgenstunden des 25. September 2017. Der Landeswahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis auf Landesebene am 6. Oktober 2017 fest. Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige Wahlergebnis auf Bundesebene voraussichtlich am 12. Oktober 2017 feststellen.
  6. Die Zuteilung der Sitze im Deutschen Bundestag wurde durch das 22. Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1082) neu geregelt. Die Sitzver- und -zuteilung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, bei dem angefallene Überhangmandate durch Ausgleichsmandate vollständig ausgeglichen werden.

Bundeswahlleiter

Weitere Meldungen

Minister Strobl spricht im Bundesrat
  • Bundesrat

Gesetzentwurf gegen das Wer­ben für Terror-Vereinigungen

Der neue Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe Jörg Müller, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe Alexander Riedel stehen zusammen
  • Verwaltung

Neuer Präsident am Oberlandesgericht Karlsruhe

Ein Student im Praktischen Jahr am Universitätsklinikum Heidelberg spricht mit einem Patienten.
  • Gesundheit

Schnellere Anerkennungs­verfahren gefordert

Ministerium für Ländlichen Raum und Vrbraucherschutz
  • Verwaltung

Neue Abteilungsleiterinnen im MLR

Ein Monteur befestigt Solarpanele auf einem Dach.
  • Landesgebäude

Splett besichtigt aktuelle Photovoltaikprojekte

Benjamin Hechler
  • Verwaltung

Neue Pressestellen-Leitung im Verkehrsministerium

Eine bronzene Figur der Justitia.
  • Justiz

Einrichtung von Asylkammern an Gerichten

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
  • Pflege

Reform der Pflegeversicherung angemahnt

Zum 1. Juli 2024 übergibt Udo Götze, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) an Reiner Moser, Amtschef im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
  • Glücksspiel

Land übernimmt Vorsitz der Glücksspielbehörde

Traktor auf dem Feld
  • Landwirtschaft

Erleichterungen für GAP-Förderung beschlossen

Ein Mann mit einem Smartphone in der Hand sitzt an einem Tisch vor einem Laptop.
  • Digitalisierung

Wohnsitzanmeldung auch digital möglich

Auswärtige Kabinettssitzung im Neuen Schloss in Meersburg
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 25. Juni 2024

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Verwaltung

Zuständigkeiten bei Cannabisgesetz geregelt

Portrait von Finanzminister Danyal Bayaz
  • Bundesrat

Änderungen in der Rentenpolitik gefordert

IMK 2024
  • Sicherheit

Innenministerkonferenz in Potsdam

Abbdildung eines Ausschnitts des Zertifikat audit berufundfamilie für das Staatsministerium Baden-Württemberg 2023.
  • Beruf und Familie

Staatsministerium mit audit berufundfamilie zertifiziert

Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)
  • Tierschutz

Nachbesserungen am Tierschutzgesetz gefordert

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 18. Juni 2024

Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)
  • Sicherheit

Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt

  • Verbraucherschutz

Portal Lebensmittelwarnung weiterentwickelt

  • PODCAST ZUM BUNDESRAT

SpätzlesPress #3: Spacetalks mit Alexander Gerst

OP Plexus
  • Polizei

Schlag gegen die Organisierte Betäubungsmittelkriminalität

Innenministerium Baden-Württemberg
  • Bundeswehr

Veteranentag 2024

Ein Auto fährt auf einer Allee entlang einer Landesstraße.
  • Bundesrat

Novelle des Straßenverkehrs­gesetzes beschlossen

Minister Peter Hauk (Vierter von links) auf der Verbraucherschutzministerkonferenz 2024 zusammen mit den anderen Ministerinnen und Ministern
  • Verbraucherschutz

Versicherungspflicht für Elementarschäden gefordert