Ab dem kommenden Schuljahr sollen Lehrkräfte das sogenannte „Vorgriffstundenmodell“ freiwillig nutzen können. Es ist ein Angebot an die Lehrkräfte und ein Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung.
Ab dem kommenden Schuljahr 2020/21 sollen Lehrkräfte in Baden-Württemberg das sogenannte „Vorgriffstundenmodell“ freiwillig nutzen können. Das hat das Kabinett beschlossen. Beim Vorgriffstundenmodell können Lehrerinnen und Lehrer Zeit „ansparen“. Das bedeutet, dass sie zunächst über einen Zeitraum von drei Schuljahren eine Stunde mehr unterrichten als in ihrer Unterrichtsverpflichtung vorgesehen. Dieser Ansparphase folgt eine dreijährige Karenzphase, in der die Lehrkräfte wieder entsprechend ihrer ursprünglichen Unterrichtsverpflichtung unterrichten. Anschließend erhalten Lehrkräfte die „angesparte“ Stunde wieder zurück und unterrichten weitere drei Schuljahre eine Stunde weniger als im regulären Deputat vorgesehen.
„Das Vorgriffstundenmodell ist ein Angebot an die Lehrkräfte. Sie können mit diesem Modell Zeit ansparen, um in der letzten Phase von einer Entlastung zu profitieren“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Das Vorgriffstundenmodell ergänzt als weiterer Baustein das Maßnahmenpaket des Kultusministeriums gegen den Lehrkräftemangel. „Wir überlegen kontinuierlich, wie wir die Unterrichtsversorgung verbessern können. Das Modell ist nun ein weiterer Schritt, der dabei helfen soll, gezielt Lücken zu schließen“, erläutert die Ministerin.
Lehrkräfte können Wünsche bereits äußern
Da das Modell bereits zum kommenden Schuljahr starten soll, können Lehrkräfte schon im Vorgriff auf die Zustimmung des Landtags über die sogenannten „stellenwirksamen Änderungen“ ihren Wunsch äußern, am Modell teilzunehmen. Die Möglichkeit steht dabei sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitlehrkräften offen, die es bei entsprechendem Bedarf an der Schule in Anspruch nehmen können.
Das Modell
Ansparphase:
- Schuljahr 1: Zusätzlicher Unterricht von einer Stunde über die jeweilige individuelle Unterrichtsverpflichtung hinaus
- Schuljahr 2: Weiterhin zusätzlicher Unterricht
- Schuljahr 3: Weiterhin zusätzlicher Unterricht
Karenzphase:
- Schuljahr 4: Unterricht entsprechend der jeweiligen individuellen Unterrichtsverpflichtung
- Schuljahr 5: Weiterhin reguläre Unterrichtsverpflichtung
- Schuljahr 6: Weiterhin reguläre Unterrichtsverpflichtung
Rückgabephase:
- Schuljahr 7: Rückgabe der zusätzlich geleisteten Stunde
- Schuljahr 8: Weiterhin Rückgabe der zusätzlich geleisteten Stunde
- Schuljahr 9: Weiterhin Rückgabe der zusätzlich geleisteten Stunde
- Schuljahr 10: Unterricht entsprechend der jeweiligen individuellen Unterrichtsverpflichtung