Das Land fördert im Jahr 2017 den Bau von Straßen der Gemeinden und Kreise mit insgesamt 106 Millionen Euro. Viele Projekte dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit, bezuschusst werden auch Kreisverkehrsplätze, Lärmschutzmaßnahmen und Parkleitsysteme.
Das Land fördert 2017 den Bau von Straßen der Gemeinden und Kreise mit insgesamt 106 Millionen Euro nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
Großer Beitrag zur Weiterentwicklung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur
Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte dazu: „Das ist deutlich mehr als in den letzten Jahren und ein großer Beitrag zur Weiterentwicklung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur. Viele Projekte dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit, etwa durch die Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen. Auch die Anlage von Kreisverkehrsplätzen, Lärmschutzmaßnahmen und die Verbesserung von Informationssystemen, wie zum Beispiel Parkleitsystemen, werden gefördert.“ Bezuschusst werden dabei die bereits im Bau befindlichen, bewilligten und zur Bewilligung freigegebenen Vorhaben der Kommunen mit 58 Millionen Euro. Hinzu kommen dieses Jahr 79 neue Förderprojekte, die nun von den Regierungspräsidien neu bewilligt werden können. Die Gesamtinvestitionen der neuen Projekte belaufen sich auf rund 170 Millionen Euro. Das Land unterstützt die neuen Maßnahmen mit Zuschüssen in Höhe von rund 48 Millionen Euro.
Damit ist es jetzt möglich, sämtliche Anträge von Kommunen entlang der Schönbuchbahn und der Allgäubahn zur Beseitigung von Bahnübergängen zu fördern. Auch Projekte im Zusammenhang mit der Hermann-Hesse-Bahn konnten in das Programm aufgenommen werden. „Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Ausbau des öffentlichen Schienenverkehrs in diesen Regionen und zur Verkehrssicherheit an diesen Strecken“, betonte Minister Hermann. „Der hohe Förderbedarf für kommunale Verkehrsprojekte ist offenkundig. Kommunale Verkehrsprojekte – gerade auch im ländlichen Raum – müssen auch in Zukunft realisierbar und für die Kommunen zu stemmen sein. Ich sehe das LGVFG als wesentliches Instrument zur Finanzierung von kommunalen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen in Baden-Württemberg.“
Regierungspräsidium Stuttgart (PDF)
Regierungspräsidium Karlsruhe (PDF)
Regierungspräsidium Freiburg (PDF)
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