Der ehemalige Landtagsabgeordnete Thaddäus Kunzmann wird Demografiebeauftragter der Landesregierung. Er ist Ansprechpartner für alle Belange des demografischen Wandels und soll Lösungskonzepte der Öffentlichkeit zugänglich machen. Er arbeitet hauptamtlich und ist gegenüber der Landesregierung nicht weisungsgebunden.
Das Kabinett hat den ehemaligen Landtagsabgeordneten Thaddäus Kunzmann zum Demografiebeauftragten des Landes bestellt. Das teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha nach der Sitzung des Ministerrats mit. Der Demografiebeauftragte soll als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen, die Wirtschaft und soziale Akteure im Land dienen und die mit dem demografischen Wandel einhergehenden Herausforderungen sowie Lösungskonzepte der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Zur Unterstützung seiner Arbeit erhält der Demografiebeauftragte eine beim Sozial- und Integrationsministerium angesiedelte Geschäftsstelle mit zwei Mitarbeitern. Er arbeitet hauptamtlich und ist gegenüber der Landesregierung nicht weisungsgebunden.
Minister Lucha gratulierte Thaddäus Kunzmann zu seiner Ernennung. „Die Landesregierung widmet der Bewältigung der Herausforderungen, die durch den demografischen Wandel entstehen, große Aufmerksamkeit. Dabei spielen Themen wie ein altersgerechtes Leben und Wohnen, eine möglichst wohnortnahe Pflege sowie die beträchtlichen Potenziale der älteren Menschen bei der Bewältigung der gesellschaftlichen Veränderungen eine wichtige Rolle. Jede Person, die sich in diesem wichtigen Querschnittsthema engagiert, für die Auseinandersetzung damit wirbt und als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht, ist ein Gewinn für unser Land. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren.“
Mit der Einrichtung eines Demografiebeauftragten setzt die Landesregierung eine Vorgabe des Koalitionsvertrages um. In seiner Funktion wird der Demografiebeauftragte eng mit den zuständigen Ministerien im Land zusammenarbeiten. Die Einrichtung der Stelle des Demografiebeauftragten ist zunächst für fünf Jahre vorgesehen. Vor Ablauf dieses Zeitraums wird eine Evaluation erfolgen.