Der Streit über Finanzierung der erwarteten Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro für das Bahnprojekt Stuttgart 21 wird voraussichtlich gerichtlich geklärt. Eine mögliche Klage der DB dürfe die Zusammenarbeit mit der Bahn nicht beeinträchtigen, so Verkehrsminister Winfried Hermann.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Es hat sich in den vergangenen Wochen abgezeichnet, dass die DB Klage erheben wird. Es ist bekannt, dass die DB einerseits und das Land sowie die Vertragspartner andererseits unterschiedliche Auffassungen zur Finanzierung der eingetretenen Mehrkosten haben. Während das Land daran festhält, dass die freiwillige Zahlung von 930 Millionen Euro nicht zu weiteren Zahlungsverpflichtungen führt, sieht die DB die Vertragspartner anteilig in der Pflicht. Gerichte sind dafür da, solche Rechtsfragen zu klären. Wir sind mit der Bahn einig, dass die Klage die Zusammenarbeit mit der DB bei Bahnprojekten generell und bei Stuttgart 21 nicht stören darf. Wir sind uns sicher, dass das auch gelingt.“
Die DB hatte Mitte Oktober 2016 eine Vereinbarung zur Verjährungshemmung in den Raum gestellt. Das Land ist ebenso wie die Stadt und die Region der Ansicht, dass es ein falsches Signal wäre, diese zu unterzeichnen, weil die Vertragspartner die Ansprüche der DB für unbegründet halten. Ob die DB dieses Jahr klagt oder in einigen Monaten, macht aus Sicht des Landes keinen großen Unterschied. Viel länger hätte die DB nämlich nicht gewartet. Denn bis zu einem letztinstanzlichen Urteil vergehen voraussichtlich mehrere Jahre und in ungefähr drei Jahren werden die vertraglichen Finanzierungsbeiträge der Vertragspartner erschöpft sein.
Die DB will neben dem Land auch die Landeshauptstadt, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen verklagen. Die DB argumentiert dabei, dass es sich um ein Gemeinschaftsprojekt handelt, bei dem grundsätzlich alle Finanzierungspartner gefragt seien.
Minister Hermann sagte: „Bei den gegensätzlichen Rechtsauffassungen hat sich in den Gesprächen, die bisher stattgefunden haben, bisher keine einvernehmliche Lösung abgezeichnet. Die Vertragspartner sind der Auffassung, dass die DB Bauherrin ist und dass die Vertragspartner begrenzte und vor allem freiwillige Zuwendungen gewähren. Daher werden sich die Vertragspartner grundsätzlich auch gemeinsam gegen die Bahn verteidigen.“