Die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Vergabeentscheidung für die Strecke Stuttgart – Schwäbisch Hall – Nürnberg bestätigt. Die Einwände eines Bieters aus dem Wettbewerb wegen der geplanten Raumaufteilung in den Zügen wurden abgewiesen.
Die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Entscheidung im Wettbewerb um den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Strecke Stuttgart – Schwäbisch Hall – Nürnberg bestätigt. In diesem Vergabenetz soll vom Dezember 2019 an von der Go Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH, einer Tochter der gleichnamigen britischen Bahngesellschaft, ein Zwei-Stunden-Takt mit durchgängigen Nahverkehrszügen zwischen Stuttgart und Nürnberg gefahren werden. Der Einspruch eines Mitbewerbers gegen die geplante Vergabe wurde abgewiesen.
Der Mitbewerber hatte den Einspruch damit begründet, die von Go Ahead geplante Raumaufteilung in den Zügen – insbesondere die Gestaltung der Mehrzweckbereiche – entspreche nicht der Ausschreibung. Diese Einwände ließ die Vergabekammer nicht gelten, wie das Verkehrsministerium mitteilte. Der Beschluss der Vergabekammer kann binnen zwei Wochen beim Oberlandesgericht Karlsruhe angefochten werden. Dies wäre dann die letzte Instanz.
Ein Sprecher des Verkehrsministeriums äußerte sich erfreut über die Entscheidung der Vergabekammer und appellierte an den unterlegenen Bieter, von einer Fortsetzung des Rechtsstreits abzusehen: „Im Interesse der Fahrgäste muss es jetzt darum gehen, dass der neue Anbieter Go Ahead die Betriebsaufnahme des regionalen Zugverkehrs zwischen Stuttgart und Nürnberg rasch vorbereiten kann.“