„Die Straßenbauverwaltung braucht verbesserte Rahmenbedingungen, um die in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Ziele bei der Erhaltung und beim Ausbau der Landesstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen umsetzen zu können“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann.
„Einen Landesbetrieb Straße wird es nicht geben. Stattdessen werden wir auf der Basis der Organisationsuntersuchung konkrete Optimierungsmaßnahmen erarbeiten. Die in der vergangenen Legislaturperiode begonnene personelle Verstärkung der Straßenbauverwaltung muss fortgesetzt werden und wir brauchen die für den Zukauf von Ingenieurdienstleistungen erforderlichen Haushaltsmittel.“
Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung der Straßenbauverwaltung, der Ingenieurbüros und der Baufirmen werde es gelingen, die Zielsetzungen des Landes und des Bundes beim Straßenbau umzusetzen. Konkrete Optimierungsvorschläge wird eine Arbeitsgruppe für folgende Aufgabenbereiche der Straßenbauverwaltung erarbeiten:
- Steuerung der Aufgaben, der Mittel und des Personals,
- Einsatz von Personal und Haushaltsmitteln,
- Arbeitsprozesse und Schnittstellen zwischen Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb,
- Bearbeitung fachlicher Spezialaufgaben und Serviceleistungen der Straßenbauverwaltung.
Die vom Ministerrat 2013 beauftragte Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Straßenbauverwaltung (OWU) ist damit abgeschlossen. Der Lenkungsausschuss hat den am 22. März 2016 vom beauftragten Gutachter, der BSL Managementberatung aus Köln, vorgelegten Abschlussbericht abschließend zur Kenntnis genommen und den vom Gutachter für die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg festgestellten Optimierungsbedarf bestätigt.
Der Lenkungsausschuss hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge für die Umsetzung der vom Gutachter vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen erarbeiten wird. In der Arbeitsgruppe vertreten sind alle von den Handlungsempfehlungen jeweils betroffenen Dienststellen. Die Arbeitsgruppe wird vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg geleitet. Entsprechend den Festlegungen des Koalitionsvertrages der Landesregierung wird die Einrichtung eines Landesbetriebs Straße nicht weiter verfolgt. Mit dem Abschluss der OWU und der Einsetzung der Arbeitsgruppe ist die Arbeit des Lenkungsausschusses beendet.