Nach einer Bauzeit von rund acht Monaten wurde am Freitag, 25. November, die Steinenkircher Steige, ein Teilstück der Landesstraße L 1221 zwischen Geislingen-Eybach und Böhmenkirch-Steinenkirch, wieder für den Verkehr freigegeben.
Anlässlich der feierlichen Freigabe sagte Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die Sanierung und der Erhalt des bestehenden Straßennetzes stehen für die Landesregierung im Vordergrund. Aufgrund der in früheren Jahren stetigen Verschlechterung des Straßenzustandes, vor allem der Landesstraßen, wollen wir eine deutliche Verbesserung der Straßen erreichen. Die Steinenkircher Steige ist ein gutes Beispiel dafür, dass das Erhaltungsmanagement Früchte trägt.“
Vor Ort wurde Minister Hermann von Andreas Hollatz, Leiter der Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart, vertreten. Hollatz würdigte insbesondere die pünktliche Fertigstellung, wodurch die Landesstraße frühzeitig wieder freigegeben werden konnte. „Auch bei dieser komplexen Sanierungsmaßnahme zeigt sich erneut die gute fachliche Arbeit unserer Straßenbauverwaltung. Nun kann die Vollsperrung der Strecke, die zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Arbeiter erforderlich gewesen ist, endlich wieder aufgehoben werden. Dies kommt allen in der Region zugute, die in den letzten Monaten Umwege in Kauf nehmen mussten“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer, anlässlich der kleinen Feier im Ortsteil Steinenkirch. Ihn vertrat bei der Feier ebenfalls Andreas Hollatz.
Das Regierungspräsidium Stuttgart führte seit März 2016 im Auftrag des Verkehrsministeriums die Sanierung der Steinenkircher Steige im Zuge der Landesstraße L 1221 durch. Die Maßnahme kostete circa 5,7 Millionen Euro, die das Land vollständig finanzierte. Neben dem kompletten Asphaltaufbau wurde insbesondere auf der Talseite das nicht standfeste Material zum Schutz von Folgeschäden abgetragen. Durch die Verbesserung der Standfestigkeit des Straßenkörpers und die Erneuerung der Schutzeinrichtungen entspricht der Streckenabschnitt nun dem aktuellen Sicherheitsstandard.
Vorab, während der Sanierungsplanung, waren umfangreiche Abstimmungen mit den betroffenen Behörden notwendig. Wegen der nicht ausreichenden Straßenbreite war eine Vollsperrung unumgänglich. Die Straßenbauverwaltung dankt allen von der Sperrung Betroffenen für das entgegengebrachte Verständnis.