Verkehr

Planung für neuen Albaufstieg wird fortgesetzt

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Autos fahren bei Gosbach (Baden-Württemberg) auf der Autobahn A 8 München - Stuttgart am Drackensteiner Hang über eine Brücke.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 8 im Bereich des Albaufstiegs wieder aufgenommen. Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt diesen Schritt und plädiert für einen zeitnahen Neubau der Strecke, und zwar ohne Privatinvestoren.

Es geht voran: Nachdem das Land jahrelang hartnäckig gedrängt hat, sind die seit langem verfolgten Pläne für den sechsstreifigen Ausbau der Autobahn Stuttgart-München am sogenannten Albaufstieg zwischen Mühlhausen und Hohenstadt nun einen entscheidenden Schritt weiter. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat jetzt das Planfeststellungsverfahren wiederaufgenommen.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Der Albaufstieg muss jetzt so schnell wie möglich gebaut werden. Eine weitere Verzögerung des Baubeginns darf es nicht mehr geben. Neue Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit sind unnötig. Der Bund muss rasch eine Entscheidung treffen. Aus Sicht des Landes kann diese nur lauten, den Albaufstieg zeitnah konventionell, das heißt ohne Privatinvestoren, zu bauen. Parallel zum Planfeststellungsverfahren hat das Land, um keine Zeit zu verlieren, bereits die Bauwerksplanung für die beiden großen Tunnel- und die beiden großen Brückenbauwerke aufgenommen.“

Neubau der A 8 am Albaufstieg mit neuer Streckenführung

Neben dem Ausbau der bestehenden A 8 im Bereich der Anschlussstelle Mühlhausen handelt es sich beim Albaufstieg um den Neubau der A 8 mit neuer Streckenführung. Die Planung beinhaltet unter anderem den Bau von Tunnel- und Brückenbauwerken sowie den Neubau der Anschlussstelle Mühlhausen mit Verlegung der B 466 und den Anschlussstrecken. Aufgrund der Topographie werden künftig große Streckenabschnitte in den zwei Tunneln „Drackenstein“ und „Himmelschleife“ verlaufen, die laut neuer Planung auch vergrößert werden sollen. Als Fahrbahnquerschnitt ist ein sechsstreifiger Ausbau mit Standstreifen vorgesehen. Darüber hinaus soll es einen Ersatzbau der Brücken über die Fils und den Hohlbach geben.

Der Bund hatte 2014 auf Drängen von Verkehrsminister Winfried Hermann entschieden, dass die Planung für den Albaufstieg fortgesetzt wird, nachdem sie 2006 wegen ungeklärter Finanzierungsfragen ausgesetzt worden war. Für die Wiederaufnahme der Planung hatte der Bund mitgeteilt, es könne nun ohne Mautstation auf der Albhochfläche geplant werden. Bei der aktuellen Planung ist auch vorgesehen, die bestehende Aufstiegstrasse als Bedarfsumleitungsstrecke zu erhalten.

Eine der ältesten Autobahnstrecken Deutschlands

Die A 8 gehört im Bereich des Albaufstiegs zu den ältesten Autobahnstrecken Deutschlands. Die Albabstiegstrasse wurde 1937, die Albaufstiegstrasse 1957 mit jeweils 2 Fahrstreifen fertig gestellt. Seit dem Bau wurden außer der Substanzerhaltung keine nennenswerten Um- und Ausbauten vorgenommen. Insgesamt genügt die A 8 mit ihren großen Steigungen und dem großen Gefälle, den engen Kurven sowie der lediglich zweistreifigen Fahrbahnen ohne Standstreifen in keiner Weise mehr den Anforderungen, die heutzutage an eine Autobahn hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit gestellt werden.

Um den Albaufstieg den gestiegenen Anforderungen anzupassen, wurden bereits in den 70er Jahren erste Planungen aufgestellt, welche Mitte der 80er Jahre weiterentwickelt wurden. 1993 erfolgte dann die Linienbestimmung durch das zuständige Bundesministerium. Der daraufhin erstellte RE-Vorentwurf erhielt im Jahr 2001 den Gesehenvermerk des Bundes. Auf Grundlage dieses RE-Vorentwurfs wurde die Genehmigungsplanung erstellt und am 27.09.2004 das Planfeststellungsverfahren zur Herstellung des Baurechts eingeleitet. Das Projekt sollte aufgrund der hohen Kosten zu diesem Zeitpunkt in öffentlich-privater Partnerschaft finanziert werden. Geplant war eine Mautstation auf der Albhochfläche. Das Planfeststellungsverfahren wurde jedoch kurz vor dem Planfeststellungsbeschluss bis zur endgültigen Entscheidung über die Finanzierung des Projektes auf das einseitige Verlangen des Bundes – und gegen den Wunsch des Landes – ausgesetzt.

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