Ministerialdirektor Uwe Lahl und der Ditzinger Oberbürgermeister Michael Makurath haben sich zusammen mit Vertretern der Straßenbauverwaltung über das weitere Vorgehen der Ortsumfahrung Heimerdingen abgestimmt. Wichtig sei, dass für die Ortsumfahrung Heimerdingen schnellstmöglich das Planungsverfahren abgeschlossen und das Baurecht hergestellt wird, erklärte Lahl nach dem Gespräch.
Der Sachstand der Planung für die Ortsumfahrung Heimerdingen war vor wenigen Tagen Gegenstand eines Gesprächs im Verkehrsministerium Baden-Württemberg unter Leitung des Amtschefs, Uwe Lahl, mit dem Ditzinger Oberbürgermeister Michael Makurath und Vertretern der Straßenbauverwaltung. In der Besprechung sollten letzte noch offene Fragen abgestimmt werden. Die Stadt Ditzingen plant diese Landesmaßnahme in Abstimmung mit der Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart.
„Wichtig ist, dass für die Ortsumfahrung Heimerdingen schnellstmöglich das Planungsverfahren abgeschlossen und das Baurecht hergestellt wird“, sagte Ministerialdirektor Lahl nach dem Gespräch.
Nachdem sich im seitherigen Planungsprozess insbesondere die Querungen der derzeitigen Museums-Bahnlinie zwischen Heimerdingen und Weissach als schwierig erwiesen haben, wurde vereinbart, dass die Radwegführung bis auf weiteres über das Feldwegenetz anstatt entlang einer vorhandenen Kreisstraße realisiert werden kann. Dadurch werden Verzögerungen im Planungsverfahren und erhebliche zusätzliche Aufwendungen zur Sicherung des neuen Radweges im Bereich der bereits bestehenden Bahnquerung der Kreisstraße vermieden. Außerdem soll das bisherige Sicherheitsniveau für die Feldwegquerungen der als Museumsbahn betriebenen Bahnlinie beibehalten werden. Auch dies würde den weiteren Planungsverlauf der Ortsumgehung erheblich vereinfachen. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine regelmäßige Nutzung der Bahnlinie erfolgen, müssten diese Übergänge auf Kosten des jeweiligen Straßenbaulastträgers nachgerüstet werden.
Oberbürgermeister Makurath begrüßte die Lösung und sagte: „Damit ist in den beiden letzten noch offenen Punkten Klarheit zwischen dem Land und der Stadt hergestellt, so dass die Planung darauf angepasst und das Bebauungsplanverfahren weiter zügig vorangetrieben werden kann, um so schnell wie möglich Baurecht herzustellen.“