Zugverkehr

Mehr Sicherheit für Reisende im Zugverkehr

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In einer Straßenbahn ist eine Videoüberwachungsanlage angebracht (Bild: dpa).

Die Zahl der videoüberwachten Züge in Baden-Württemberg soll Schritt für Schritt mit der Inbetriebnahme der neuen Verkehrsverträge auf alle Züge ausgeweitet werden. Dadurch soll das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste gestärkt, potenzielle Straftäter abgeschreckt und bei der Aufklärung von Straftaten geholfen werden. Des Weiteren soll mehr Begleit- und Prüfpersonal eingesetzt werden.

„Das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste im SPNV ist in den vergangenen Jahren zwar deutlich gestiegen, wie Umfragen belegen“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Darauf dürfen wir uns jedoch insbesondere nach den Anschlägen von Würzburg, Ansbach, in der Schweiz und Vorarlberg sowie dem Amoklauf in München nicht ausruhen.“

Videoüberwachung im Regionalverkehr ist bislang nur in einigen kleineren neuen Verkehrsverträgen vorgeschrieben. Die Zahl der videoüberwachten Züge soll sukzessive mit der Inbetriebnahme der neuen Verkehrsverträge auf alle Fahrzeuge ausgeweitet werden. Die Videoüberwachungen ermöglichen einen Überblick möglichst über den gesamten Fahrgastraum, eine Gesichtserkennung zu Ermittlungszwecken und eine Speicherung der Aufzeichnung über einen Zeitraum von 72 Stunden. Die Videoaufnahmen werden nur bei Straftaten eingesehen und nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht. In den Netzen 2 (IRE Stuttgart – Lindau) und 5 (Donau – Ostalb) wird die Videoüberwachung des Fahrgastraumes im Zuge von Umbauten der Fahrzeuge bereits im Laufe des Jahres 2017 umgesetzt.

„Wir gehen davon aus, dass die Videoüberwachung ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit im Schienenpersonennahverkehr ist“, so Minister Hermann weiter. Bei einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen befürwortete eine überwältigende Mehrheit von 93 Prozent aller Bahnreisenden den Einsatz von Videokameras in Nahverkehrszügen zur Erhöhung der Sicherheit. „Die Kameras sollen das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste stärken, potenzielle Straftäter abschrecken und gegebenenfalls bei der Aufklärung von Straftaten helfen. Wir wollen alles dafür tun, dass sich die Fahrgäste sicher im SPNV bewegen können“, so Minister Hermann. Außerdem berichten Verkehrsunternehmen, die bereits Videoüberwachung einsetzen, von einem Rückgang an Vandalismusschäden und von positiven Rückmeldungen ihrer Fahrkartenkontrolleure.

Bereits bei den abgeschlossenen und noch in der Ausschreibung befindlichen Verkehrsleistungen im SPNV hat das Land Baden-Württemberg auf mehr Sicherheit durch Begleitpersonal gesetzt. In dem momentan noch geltenden großen Verkehrsvertrag ist nur eine Prüfquote von 20 Prozent der Züge vorgesehen, sofern diese nicht aus technischen Gründen permanent mit einem Zugbegleiter besetzt sind. Dies bedeutet, dass das Prüfpersonal wieder aussteigen kann, wenn es einmal alle Fahrgäste kontrolliert hat, auch wenn der Zug dann noch weiterfährt. Ab Oktober 2016 (Übergangsvertrag) wird diese Quote auf 25 Prozent der gefahrenen Zugkilometer erhöht.

Alle Begleit- und Prüfpersonale sind mit Mobiltelefonen ausgestattet, um im Notfall rasch das Sicherheitspersonal zu informieren. Das Personal muss sich regelmäßig Sicherheitsschulungen unterziehen und erhält jährlich Seminare zum Umgang mit herrenlosem Gepäck und verdächtigen Personen. Ab Dezember 2017 wird schließlich der Übergangsvertrag sukzessive durch die neu abgeschlossenen Verkehrsverträge abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt wird deutlich mehr Begleit- und Prüfpersonal eingesetzt. Aber auch beim Übergangsvertrag wird momentan mit der Deutschen Bahn über den verstärkten Einsatz von Begleitpersonal nachverhandelt.

Im Gegensatz zu dem momentan noch geltenden sogenannten großen Verkehrsvertrag, wird in den bereits ab Oktober 2016 geltenden Übergangsverträgen ein Kontingent an speziell ausgebildetem Sicherheitspersonal mit Ersthelferausbildung in Doppelstreife für besonders problematische Züge vorgeschrieben, welches vorzugsweise abends und am Wochenende eingesetzt werden soll und nicht auf die in jedem Netz festgelegte Zugbeleiterquote angerechnet wird.

Desweiteren hat sich das Land in seinen Verkehrsverträgen offen gehalten, ein generelles Alkoholverbot in den Zügen auszusprechen, um auch damit die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen.

„Damit das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure im Notfall gut funktioniert, stehen wir in enger Zusammenarbeit mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen, dem Innenministerium sowie der Landes- und Bundespolizei“, versichert Minister Hermann.

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