Das Ministerium für Verkehr hat die neue Busförderrichtlinie für 2017 vorgestellt. In deren Fokus steht vor dem Hintergrund der Feinstaubproblematik unter anderem die Verbesserung der Luftqualität in Umweltzonen. Deswegen wird die Erneuerung des Fahrzeugbestands bei Stadtbusverkehren in Umweltzonen vorübergehend privilegiert.
Minister Winfried Hermann sagte dazu: „Ich freue mich, dass wir auch 2017 wieder ein Busprogramm auflegen können. Im Regierungsentwurf für den Staatshaushaltsplan sind dafür 15 Millionen Euro vorgesehen. Damit liegt die Förderung um 50 Prozent über dem Ansatz der vergangenen Jahre.“
Wie bisher gibt es ein zweistufiges Förderverfahren (Programmaufstellung und Bewilligungsverfahren). Allerdings wurde bei der Antragsbewilligung das bisherige Windhundprinzip nach zeitlichem Eingang durch klar definierte Anmelde- und Antragsfristen sowie eine Bewilligung nach sachlichen Kriterien entsprechend der Förderziele des Landes ersetzt. Neben Fahrzeugen für Stadtbusverkehre in Umweltzonen werden Beschaffungen für Angebotsausweitungen im Linienverkehr sowie Fahrzeuge mit Antrieben auf Basis regenerativer Treibstoffe und Hybridbusse besonders berücksichtigt.
In der Reihenfolge der Prioritäten des Landes, erfolgt die Mittelzuteilung mit Hilfe eines priorisierenden Verfahrens über mehreren Verteilrunden. Damit wird eine bedarfsgerechte Förderung gewährleistet und darüber hinaus sichergestellt, dass landesweit eine Vielzahl an Unternehmen in den Genuss einer Förderung kommen. „Ich bin mir sicher,“ so Minister Hermann weiter, „dass sich damit auch der im Ländervergleich bereits sehr hohe Standard unserer Linienbusverkehre noch weiter verbessern lässt. Das Land unterstützt die Busunternehmen gern bei der Bewältigung dieser Herausforderung.“
Busprogramm
Die Anmeldung zum Busprogramm ist vom 02. Januar 2017 bis zum 31. Januar 2017 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg möglich. Der dafür erforderliche Anmeldevordruck kann auf der Internetseite des Ministeriums heruntergeladen werden. Nach dem 01. März 2017 können für in das Programm aufgenommene Anmeldungen bis zum 31. März 2017 entsprechende Förderanträge bei der L-Bank eingereicht werden.
Nähere Hinweise finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums für Verkehr und der L-Bank.