Das Land erhöht die Mittel für nichtbundeseigene Eisenbahnen um zwei Millionen Euro. Im Jahr 2018 stehen somit zehn statt bisher acht Millionen Euro Fördermittel für die Instandhaltung und Verbesserung der Schieneninfrastruktur zur Verfügung.
Das Land erhöht im Jahr 2018 das Fördermittelvolumen im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) von bisher acht auf nun zehn Millionen Euro. Gleichzeitig können ab sofort auch gepachtete Strecken unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. „An diesen beiden Änderungen, der Mittelaufstockung und der Förderung von Pachtstrecken, wird deutlich, welch hohen Stellenwert das Land den nichtbundeseigenen Eisenbahnen im Gesamtgefüge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beimisst“, so Verkehrsminister Winfried Hermann.
„Es ist aus meiner Sicht gerade auch aus Gründen der Attraktivität und der Sicherheit zwingend, kontinuierlich in den Erhalt des Schienennetzes zu investieren. Nur so kann dauerhaft der Betrieb der nichtbundeseigenen Bahnen, die mit ihren vielfältigen Angeboten einen ganz wesentlichen, unverzichtbaren Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung unserer Mobilität leisten, gesichert werden“, so Hermann weiter. Förderanträge nach dem LEFG können nichtbundeseigene (NE) Eisenbahnen für die Instandhaltung und Verbesserung ihrer Personen- und Güterverkehrsstrecken stellen.
Nichtbundeseigene Eisenbahnen sind Eisenbahnstrecken, die nicht von der Deutschen Bahn betrieben werden. Gegenstand der Förderung sind insbesondere Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten an Schienen, Weichen, Schwellen, Unterbau, Brücken, Dämmen, Signal- und Zugsicherungsanlagen.
Schieneninfrastruktur auch im Ländlichen Raum sichern
„Das Land hat ein vitales Interesse auch am Erhalt weniger stark frequentierter Strecken, auf denen bei gleichem Unterhaltungsaufwand weniger Einnahmen aus der Schienenmaut generiert werden, denn wir wollen die Schieneninfrastruktur auch im ländlichen Raum für die Zukunft sichern“, so Minister Hermann weiter. Das Land sehe sich hier in einer besonderen Verantwortung. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass ab dem Jahr 2018 auch gepachtete Strecken, die nicht im Eigentum der NE-Bahnen stehen, unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden können.
In Baden-Württemberg umfasst das Schienennetz insgesamt 4.100 Kilometer. Davon gehören 616 Kilometer zu den NE-Bahnen. Die Länge der Pachtstrecken in Baden-Württemberg umfasst insgesamt 275 Kilometer.
Anträge auf Förderung können bis spätestens 31. März 2018 gestellt werden.