Angesichts der seit Wochen unbefriedigenden Situation im regionalen Bahnverkehr mit Verspätungen, Zugausfällen und Umleitungen hat sich der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg an DB Regio als Zugbetreiber und an das Verkehrsministerium Baden-Württemberg als Besteller der Zugleistungen gewandt mit der Forderung nach Herstellung eines verlässlichen und pünktlichen Zugangebotes im Regionalverkehr.
Der Fahrgastbeirat BW sehe mit großer Sorge, dass in den vergangenen Jahren die Pünktlichkeitswerte stetig abgesunken seien. Und seit dem 1. Oktober sei nochmals ein neuer Tiefpunkt erreicht worden, beklagt der Fahrgastbeirat. Matthias Lieb, Vorsitzender des Fahrgastbeirat Baden-Württemberg: „Die massiven Störungen, die auch nach der vierten Woche ohne spürbare Anzeichen einer Besserung anhalten, verursachen bei den betroffenen Fahrgästen starken Frust und führen dazu, dass manche Pendler wieder auf das Auto umsteigen. Gerade im Ballungsraum Stuttgart mit seiner hohen Luftbelastung, wo zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgerufen wird, ist eine solche Negativ-Entwicklung im Schienenpersonennahverkehr fatal.“
Von der DB AG erwartet der Fahrgastbeirat BW deshalb vertrauensbildende Maßnahmen, um die Fahrgäste für die Unbilden der letzten Wochen zu entschädigen.
Es zeige sich hier aber ein grundsätzliches Problem, so Lieb: „Wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werde, hat zwar der Betreiber eine Pönale an das Land als Aufgabenträger zu entrichten, doch der Fahrgast, der von verspäteten oder ausgefallenen Zügen betroffen ist, geht leer aus. Deshalb müssen die Regelungen auf den Prüfstand.“
Offensichtlich reichten die heutigen vertraglichen Regelungen nicht aus, bei den Verkehrsunternehmen Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit als wichtigstes Produktionskriterium zu setzen, gibt Lieb zu bedenken. Deshalb sollte aus Sicht des Fahrgastbeirates das Verkehrsministerium mit den Verkehrsunternehmen über die Einführung der sog. österreichischen Entschädigungsregelung nachdenken: Damit würden Pendler mit dem Preis einer Monatskarte entschädigt, wenn im Jahresverlauf die Pünktlichkeit unter dem vereinbarten Wert liege.