Das Land Baden-Württemberg will mit den S-21-Projektpartnern über den Umgang mit der angekündigten Klage der Deutschen Bahn sprechen. Dies teilte ein Sprecher des Verkehrsministeriums mit.
Die DB hatte angekündigt, die Projektpartner Land, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen auf Übernahme von Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 zu verklagen. Die Projektpartner haben diesen Anspruch der Bahn unisono zurückgewiesen und erklärt, ihre vertraglich vereinbarten Anteile an der Summe von 4,526 Milliarden Euro zu übernehmen. Die DB erwartet eine Kostensteigerung um 2 Mrd. Euro. Der DB-Aufsichtsrat hat im Jahr 2013 trotz dieser Mehrkosten einer Fortführung des Projekts zugestimmt und zugleich den DB-Vorstand beauftragt, die Projektpartner für die Mehrkosten – notfalls auch auf dem Klageweg – heranzuziehen.
Das Land hatte der DB bereits im Frühjahr 2015 in Abstimmung mit den Projektpartnern mitgeteilt, dass das Land die Projektpartner zwar in Ausführung des Finanzierungsvertrags vertritt, nicht aber bei der Frage der Behandlung von weiteren Kostensteigerungen. Aus diesem Grund macht die Bahn nicht nur Ansprüche gegen das Land, sondern auch gegen die anderen Projektpartner geltend.
Das Land ist sich mit den anderen Projektpartnern einig, dass die Ansprüche der Bahn nicht begründet sind. Es wird sich gemeinsam mit den anderen Projektpartnern gegen die Klage verteidigen. Für den Fall, dass das Land im Ergebnis des angedrohten Rechtsstreits wider Erwarten für die anderen Projektpartner haften sollte, geht das Land allerdings von entsprechenden Rückgriffsansprüchen gegen die Projektpartner aus. Verkehrsminister Winfried Hermann betonte jedoch: „Wir werden alles daran setzen, dass wir als Land nicht gegen andere Projektpartner klagen müssen.“
Nachdem die Bahn der Ansicht ist, dass ihre Ansprüche zum Jahresende verjähren könnten, kann nicht rechtssicher ausgeschlossen werden, dass dies auch für Rückgriffsansprüche gelten könnte. Das Land hält es für sinnvoll, das Ergebnis der Klage der Bahn abzuwarten. Wenn sich das Land mit den Projektpartnern nicht einig würde, dass die sich daraus eventuell ergebenden Rückgriffsansprüche nicht verjähren, sähe sich das Land aus haushaltsrechtlichen Gründen gezwungen, noch in diesem Jahr Klage zu erheben.