Das Land hat im Bundesrat dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zugestimmt. Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist Grundlage für eine effiziente Beförderung von Menschen und Gütern und damit für eine starke Wirtschaft im Land.
Das Land hat im Bundesrat dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zugestimmt. In der Bundesratssitzung vom 23. November hat sich Minister Hermann, für eine Verabschiedung des Planungsbeschleunigungsgesetzes ausgesprochen, trotz Kritik an einzelnen Punkten und an Unzulänglichkeiten. „Eine Beschleunigung der Planung und Realisierung von Infrastrukturvorhaben ist dringend nötig. Ich werde mich weiter für ein verbessertes Konzept zur Planungsbeschleunigung einsetzen,“ betonte Verkehrsminister Hermann.
Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist Grundlage für eine effiziente Beförderung von Menschen und Gütern und damit für eine starke Wirtschaft im Land. Sie ist darüber hinaus Voraussetzung für die Förderung von nachhaltiger Mobilität. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass künftig vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen eines Gesamtvorhabens (zum Beispiel artenschutzrechtliche Maßnahmen) schon vor Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses durchgeführt werden dürfen. So kann zügig nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit dem eigentlichen Bau der Infrastruktur begonnen werden. Das Gesetz enthält zudem Regelungen zur Optimierung des Ablaufs von Genehmigungsverfahren.
Minister Hermann für Ergänzungen im Planungsbeschleunigungsgesetz
Das Verkehrsministerium wird sich dafür einsetzen, dass dieses Gesetz um bislang fehlende wichtige Regelungen ergänzt wird. Mit einer verpflichtenden frühzeitigen und transparenten Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturvorhaben können Interessen ausgeglichen und Widerstände gegen Projekte vermieden werden. Überflüssige Doppelprüfungen in verschiedenen Phasen der Planungs-und Genehmigungsverfahren müssen vermieden werden. Besonders wichtig sind auch gesetzliche Vorschriften, welche den Ausbau des ÖPNV sowie Ersatzneubauten beschleunigen. So sollten Ersatzneubauten von Brücken wie Sanierungen und nicht wie Neubauten eingestuft werden. Damit kann ein zeitraubendes Planfeststellungsverfahren einfach vermieden werden. Gleichwohl müssen europäische Natur- und Umweltstandards vor allem bei echten Neubauprojekten eingehalten werden.
Der Bund hat in der Bundesratssitzung zugesagt, die Umsetzung der fehlenden Regelungen zusammen mit den Ländern in Angriff zu nehmen. Ziel weiterer Bemühungen zur Beschleunigung der Verfahren muss auch die Optimierung der Verwaltungsabläufe sein. Zwischen den verschiedenen Behörden der staatlichen Ebenen geht nach Hermanns Erfahrung am meisten Zeit verloren. “Da müssen wir schneller und effizienter werden“, so Minister Hermann. Außerdem sprach sich Hermann für einen deutlichen Personalausbau bei Genehmigungsbehörden und Gerichten aus.
Weitere Informationen
Das im Jahr 2016 vom BMVI ins Leben gerufene Innovationsforum Planungsbeschleunigung, zusammengesetzt aus Beteiligten an Planungs- und Bauprozessen im Infrastrukturbereich (Vertreter von Baufirmen, Vorhabenträgern, Behörden, Verbänden) hat sich intensiv mit den Hindernissen auseinandergesetzt, die einer zügigen Umsetzung von Projekten entgegenstehen und hat mögliche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Hindernisse zusammengetragen. Der Abschlussbericht des Innovationsforums wurde im März 2017 vorgelegt. Aus dem Abschlussbericht mit seiner Vielzahl an Vorschlägen hat das BMVI eine „Strategie Planungsbeschleunigung“ extrahiert, die 12 Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode vorsieht. Auf Grundlage dieser Strategie wurde der Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich erstellt.
Das Planungsbeschleunigungsgesetz ist ein erster Schritt zur Umsetzung dieser „Strategie Planungsbeschleunigung“, weitere Maßnahmen auch außerhalb von Gesetzgebungsverfahren sollen folgen.