Baden-Württemberg hat im Bundesverkehrswegeplan den Zuschlag für 117 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 9,5 Milliarden Euro erhalten. Auf einer Straßenbaukonferenz präsentierte Verkehrsminister Winfried Hermann die Konzeption zur Umsetzung der Baumaßnahmen aus dem neuen Bundesverkehrswegeplan.
Verkehrsminister Winfried Hermann hat bei einer Straßenbaukonferenz in Stuttgart die Überlegungen des Landes zur Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 vorgestellt. Der auf dem BVWP aufsetzende und vom Bundestag im Dezember beschlossene Bedarfsplan 2016 ist die Grundlage für die Entwicklung der Bundesfernstraßen bis ins Jahr 2030.
„Baden-Württemberg hat den Zuschlag für 117 Bedarfsplanmaßnahmen als laufende oder fest disponierte Maßnahmen sowie im sogenannten Vordringlichen Bedarf mit einem Investitionsvolumen von rund 9,5 Milliarden bekommen. Leider enthält der Bedarfsplan 2016 des Bundes keine Priorisierung, in welcher Reihenfolge die vordringlichen Maßnahmen geplant und gebaut werden sollen“, so Verkehrsminister Hermann. „In einem transparenten und fachlichen Verfahren werden wir die Bedarfsplanmaßnahmen, die wir aus praktischen Überlegungen heraus in insgesamt 140 Planungsprojekte eingeteilt haben, in eine Reihenfolge bringen und sukzessive abarbeiten. Wir wollen zuerst die wirtschaftlichsten Projekte dort umsetzen, wo die Belastungen am schlimmsten sind“, fasste Minister Hermann die Grundzüge der Umsetzungskonzeption zusammen.
Umsetzungskonzeption
Zunächst müssen die zahlreichen laufenden und noch nicht fertiggestellten Projekte des Bedarfsplans 2004 abgearbeitet werden. Zugleich werden die darüber hinaus bereits begonnenen Planungen mit Hochdruck weiter betrieben. Nur so sei es für das Land möglich, die Maßnahmen rasch zur Baureife zu führen und vom Investitionshochlauf des Bundes zu profitieren, der nach dem „Windhundprinzip“ zuteilen wird. „Auch mit den bereits erzielten Verbesserungen in der Personal- und Finanzausstattung der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg kann das insgesamt sehr hohe Projektvolumen nur sukzessive abgearbeitet werden“, so Hermann weiter. Derzeit werden von der Straßenbauverwaltung des Landes 46 Neu- und Ausbaumaßnahmen an den Bundesfernstraßen in einem Gesamtvolumen von circa 4,3 Milliarden Euro aktiv geplant. Mit der Weiterführung dieser Planungen sind die Kapazitäten der Regierungspräsidien für die Bedarfsplanmaßnahmen bis auf Weiteres ausgelastet.
In einer zweiten Stufe wird in den kommenden Monaten eine Priorisierung durchgeführt und eine Umsetzungskonzeption für die noch zu planenden restlichen Projekte aus dem Vordringlichen Bedarf (insgesamt 67 Projekte mit Kosten von mehr als drei Milliarden Euro) entwickelt. In besonders begründeten Fällen sollen auch Maßnahmen des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht in diese Konzeption mit einbezogen werden. „Auf der Grundlage der Ergebnisse werden wir dann entscheiden, mit welchen Planungen unter Berücksichtigung der sukzessive frei werdenden personellen Kapazitäten und der verfügbaren Haushaltsmittel in den nächsten Jahren neu begonnen werden kann“, erklärte der Minister weiter.
Hermann betonte, eine erneute Priorisierung sei notwendig geworden, da sich die grundsätzliche Fragestellung geändert habe. „Es stellt sich nicht mehr die Frage, welche Projekte für den vordringlichen Bedarf geeignet sind. Die Frage lautet jetzt: Mit welchen der vielen vordringlichen Projekte fangen wir an und in welcher Reihenfolge machen wir weiter?“, so der Minister. „Wir können nicht 140 Projekte mit der gleichen Kraft gleichzeitig betreiben. Das erfordert mancherorts noch Geduld, aber an dieser rationalen Einsicht kommt man nicht vorbei.“
Für die Planungsprojekte der zweiten Stufe der Umsetzungskonzeption ist vorgesehen, die Bewertungsergebnisse des Bundesverkehrswegeplans zu übernehmen und durch landespezifische Kriterien zu ergänzen. So wird auf der einen Seite die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und auf der anderen Seite die Dringlichkeit der Projekte abgebildet. Die Bewertung des Bundes erfolgt durch eine Nutzen-Kosten-Analyse (NKV-Wert), Umweltbewertungen, raumordnerische Beurteilungen sowie städtebauliche Beurteilungen. Die landesspezifischen Kriterien umfassen den Verkehrsfluss, die Verkehrssicherheit, die Lärm- und Schadstoffe, die Nachhaltigkeit und die Erhaltungszustände.
Über die Ergebnisse der Umsetzungskonzeption wird Minister Hermann in einer öffentlichen Veranstaltung voraussichtlich im Herbst 2017 informieren.
Umsetzung des Maßnahmenplans 2013
Bei der Straßenbaukonferenz am 7. März wurde auch der aktuelle Stand der Umsetzung des Maßnahmenplans 2013 für die Landesstraßen erläutert. Der Maßnahmenplan umfasst 31 Neubau- und 73 Ausbaumaßnahmen sowie 19 Bahnübergangsbeseitigungen an den Landesstraßen, die im Zeitraum 2015 bis 2025 zur Umsetzung vorgesehen sind. Aus den Projekten des Maßnahmenplans und aus elf weiteren Ausbauprojekten mit weit fortgeschrittenem Planungsstand sind das Bauprogramm für die Jahre 2015/2016 mit zwölf Maßnahmen und das Lückenschlussprogramm 2015/2016 mit 14 Maßnahmen entwickelt worden. „Es freut mich, dass von diesen insgesamt 26 Projekten bereits neun Maßnahmen fertiggestellt und elf Maßnahmen im Bau oder in der unmittelbaren Bauvorbereitung sind“, sagte Minister Hermann. Die verbleibenden sechs Maßnahmen sowie die Maßnahmen des Bauprogramms 2017-2019, mit dem der Schwerpunkt stärker auf Ausbaumaßnahmen gelegt wird, würden weiter geplant und sukzessive entsprechend der personellen und finanziellen Möglichkeiten umgesetzt. „Dieses umfangreiche Engagement in Verbindung mit der Notwendigkeit, die Erhaltung der Landesstraßen zu intensivieren und den Investitionshochlauf des Bundes zu bewältigen, stellt das Land und die Straßenbauverwaltung vor große Herausforderungen. Dank des breiten politischen Konsenses, den Straßenbau und die Straßenbauverwaltung zu stärken, sind wir hier auf dem richtigen Weg“, betonte Minister Hermann.
Investitionsvolumen
Der zum 31. Dezember 2016 in Kraft getretene Bedarfsplan zum Fernstraßenausbaugesetz umfasst für Baden-Württemberg ein Investitionsvolumen von rund 9,5 Milliarden Euro für fest disponierte Projekte und für Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf (VB). Weitere 3,4 Milliarden Euro sind dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) und nur 600 Millionen Euro dem Weiteren Bedarf (WB) zugeordnet.
Vortrag Umsetzungskonzeption BVWP (PDF)
Erste Stufe Umsetzungskonzeption (PDF)