Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Sanierung von Brücken. Für die Jahre 2017 bis 2019 stehen insgesamt 84 Millionen Euro aus dem kommunalen Sanierungsfonds zur Verfügung. Förderanträge können jeweils zum 15. April 2018 und 15. April 2019 beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.
Für die Sanierung von Brücken stellt das Land für die Jahre 2017 bis 2019 insgesamt 84 Millionen Euro aus dem kommunalen Sanierungsfonds zur Verfügung. „Das Land leistet mit diesem Förderprogramm einen großen Beitrag zur Erhaltung und zur Verbesserung der Infrastruktur in den Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Brücken sind die Achillesferse unserer Infrastruktur. Gleichzeitig sind entsprechende Erhaltungsmaßnahmen finanziell eine große, oft zu große Herausforderung für Kommunen. Mit dem Sanierungsfonds können wir nun auch auf kommunaler Ebene die Verkehrsverhältnisse nachhaltig verbessern.“
Infrastruktur in den Kommunen verbessern
Die Sanierung von Brückenbauwerken umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit und in der Nutzung sowie alle Maßnahmen, die der Ausbesserung und Sanierung von Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen dienen. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an Brückenbauwerken von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, die in der Baulast der Kreise und Gemeinden stehen.
Unter Sanierung ist dabei auch die Modernisierung von Brücken nach dem heutigen Stand der Technik und bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch der Ersatzneubau zu verstehen. Die Zuwendung wird im Rahmen der Festbetragsfinanzierung mit einem Fördersatz von bis zu 50 Prozent gewährt.
Anträge können jeweils zum 15. April 2018 und 15. April 2019 beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Antragsunterlagen stehen elektronisch auf der Webseite der Regierungspräsidien zur Verfügung.
Der kommunale Sanierungsfonds
Um den Sanierungsstau in Städten, Gemeinden und Kreisen in Baden-Württemberg abzubauen hat das Land für die Kommunen einen Fonds eingerichtet, in dem von 2017 bis 2019 422 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das sind zehn Prozent der Mittel, die das Land nach der Landeshaushaltsordnung für den Abbau impliziter oder expliziter Schulden verwenden muss. 80 Prozent der Mittel fließen in die Sanierung von Schulen, 20 Prozent in die Sanierung von Brücken.