Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums zugestimmt und den maximalen Fördersatz bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen – also wenn Straße und Schienen sich kreuzen – im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auf 75 Prozent erhöht.
Verkehrsminister Hermann: „Wo Straße und Schiene sich kreuzen, ist es unverzichtbar, einen sicheren und möglichst reibungslosen Übergang zu schaffen. Mit einer Förderung des kommunalen Anteils solcher Projekte von bis zu 75 Prozent wollen wir die Kommunen verstärkt dabei unterstützen.“
Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Fördersatzes in Ausnahmefällen von 50 Prozent auf bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten vor. Solche Ausnahmefälle sind Maßnahmen zur Anpassung von Bahnübergängen, die durch den Ausbau und die Elektrifizierung von Eisenbahnen entstehen, insbesondere bei Projekten zur Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen.
Sind an Kreuzungen von Straßen mit Schienenstrecken Baumaßnahmen notwendig, wie zum Beispiel die Beseitigung von Bahnübergängen durch den Bau einer Brücke oder die Sicherung von Bahnübergängen durch Signalisierungen, so sind die Kosten vom Baulastträger der Straße (zum Beispiel Kommunen) und der Schienenstrecke jeweils zu einem Drittel zu tragen. Das übrige Drittel trägt der Staat, also Land oder Bund. Ziel der angestrebten Gesetzesänderung ist es, kommunale Straßenbaulasträger bei den Kosten, die durch Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen im Zuge von Ausbau und Elektrifizierung entstehen, zu entlasten. In der Vergangenheit haben sich vor allem kleine Kommunen über hohe Kosten beklagt, die sie ohne Mitentscheidung zu tragen haben, wenn die Bahn eine Maßnahme realisiert.