Die Einführung einer neuen Software zur Organisation und Abwicklung von Fahrerlaubnisprüfungen hat zu zahlreichen Beschwerden von Fahrlehrern geführt. TÜV SÜD hat dem Verkehrsministerium zugesichert, diese Probleme bis Ende September zu beseitigen.
Nach zahlreichen Beschwerden von Fahrlehrern über Probleme im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Software zur Organisation und Abwicklung von Fahrerlaubnisprüfungen hat TÜV SÜD dem Verkehrsministerium als aufsichtsführende Behörde zugesichert, diese bis Ende September zu beseitigen. „Die Gewährleistung von Fahrerlaubnisprüfungen mit einem Buchungsvorlauf von höchstens vier Wochen und damit die Rückkehr zu einem kundengerechten Verfahren hat höchste Priorität“, so Uwe Lahl, Amtschef des Verkehrsministeriums im Anschluss an ein Krisengespräch mit der Geschäftsführung des TÜV SÜD.
Zuvor hatten sowohl TÜV SÜD als auch das Verkehrsministerium Beschwerden von Fahrlehrern erreicht. Der Hauptgrund hierfür liege nach TÜV SÜD-Angaben in der neuen Software. Trotz eines erfolgreich verlaufenen achtwöchigen Pilotprojekts in Hamburg, wurden bei der Einführung in Baden-Württemberg durch die neue Software Fehlbuchungen im Bezahlsystem ausgelöst. Ferner seien bei der Terminvergabe zur Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung aufgrund der Softwareprobleme insbesondere kleinere Fahrschulen unbeabsichtigt beeinträchtigt worden. TÜV SÜD habe mittlerweile in Zusammenarbeit mit den Fahrschulen die Terminvergaben neu strukturiert. Im Fokus stehe zunächst die Abarbeitung der aufgelaufenen Prüfungsanmeldungen. Hierfür werden seit Mitte Juli Prüfungen auch an Samstagen abgenommen. Darüber hinaus hat das Verkehrsministerium zeitlich begrenzt dem Einsatz von Prüfern aus Bayern in Baden-Württemberg zugestimmt.
TÜV will bis Ende September einen Vorlauf von vier Wochen gewährleisten
Amtschef Lahl erklärte: „TÜV SÜD hat uns zugesichert, dass er durch die Maßnahmen bis Ende September Fahrerlaubnisprüfungen mit einem Vorlauf von höchstens vier Wochen gewährleisten könne. Das Verkehrsministerium wird als aufsichtsführende Behörde über die Technische Prüfstelle von TÜV SÜD die weitere Entwicklung und die zugesagte Verbesserung im Interesse der Fahrerlaubnisbewerber und Fahrlehrer genau beobachten und prüfen.“ Zu diesem Zweck wird TÜV SÜD dem Ministerium monatlich über die erzielten Fortschritte berichten.