Landesentwicklung

Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben genehmigt

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben genehmigt und schafft damit verlässliche Rahmenbedingungen für regionale Entwicklung.

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben stellt mit der Gesamtfortschreibung seines Regionalplans die Weichen für die Entwicklung der Region neu. „Ich bin sehr froh, dass wir dieses komplexe Verfahren nun mit einer sachgerechten Entscheidung abschließen und die Gesamtfortschreibung genehmigen konnten“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.

Die Gesamtfortschreibung, die nun vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde genehmigt wurde, ersetzt den bislang gültigen Regionalplan der Region aus dem Jahr 1996. Sie legt neben der allgemeinen Siedlungsstruktur, den Flächen der Siedlungsentwicklung, den Flächen zum Abbau beziehungsweise zur Sicherung von Rohstoffen unter anderem auch die regional-bedeutsamen Vorranggebiete zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen fest.

Nach einer mehrjährigen Planungsphase des Regionalverbandes unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hatte der Regionalverband die Planunterlagen dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen einer umfangreichen rechtlichen Prüfung ist das Ministerium nun zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung der Gesamtfortschreibung unter Herausnahme einzelner Gebietsfestlegungen erteilt werden kann. „Unsere Aufgabe war es, eine Rechtsprüfung des Plans vorzunehmen. Zu eigenen planerischen Erwägungen und Entscheidungen sind wir nicht befugt“, erläuterte Razavi.

Anträge auf Zielabweichung vom Regierungspräsidium abgelehnt

Die Rechtsprüfung war aufwendig – nicht nur wegen der Vielzahl der zu behandelnden Themen und Eingaben, sondern auch deshalb, weil in sie die Entscheidung über einen Zielabweichungsantrag des Regionalverbandes zu vier Schwerpunkten für Industrie- und Gewerbe (IGD) einzubinden war.

Konkret betroffen waren geplante IGD in Friedrichshafen-Hirschlatt, Kißlegg-Waltershofen, Leutkirch-Riedlings und Pfullendorf-Wattenreute mit einer Gesamtfläche von circa 120 Hektar. Diese vier IGD sind nicht an bereits vorhandene Siedlungsbestände angebunden, sodass sie gegen das im Landesentwicklungsplan beinhaltete Anbindegebot verstoßen. Wesentliche Intention dieser landesplanerischen Zielvorgabe ist das Nachhaltigkeitsprinzip: Durch die Vermeidung einer Zersiedelung der Landschaft soll eine kompakte Siedlungsstruktur und eine effiziente Nutzung von vorhandenen Flächen und Infrastrukturen gewährleistet werden.

Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens war daher zu prüfen, ob ausnahmsweise eine Abweichung von der Einhaltung des Anbindegebots zugelassen werden kann. Dies wurde vom zuständigen Regierungspräsidium Tübingen mit Entscheidung vom 17. August 2023 verneint, weil kein für eine Zielabweichung erforderlicher Härtefall gegeben ist und eine Zulassung daher gegen Grundzüge der Landesplanung verstoßen würde. Damit liegen die Rechtmäßigkeits- und Genehmigungsvoraussetzungen für die vier Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe (IGD) nicht vor, sodass sie aus der Genehmigung der Gesamtfortschreibung Bodensee-Oberschwaben herausgenommen wurden.

„Auch wenn die Voraussetzungen für eine Zielabweichung im Regionalplan nicht vorliegen, hat jede Kommune die Möglichkeit, sich unter Beachtung der regionalplanerischen Vorgaben kommunal zu entwickeln. Der Regionalverband und die betroffenen Kommunen können sich darauf verlassen, dass wir sie bei der gewerblichen Entwicklung auch weiterhin unterstützen werden“, betonte Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Das Ministerium musste zudem noch ein weiteres Gebiet von der Genehmigung ausnehmen: Beim Kalksteinabbaugebiet Mittelberg Beuron im Oberen Donautal fehlte es an der rechtlich notwendigen FFH-Verträglichkeitsprüfung, die auf Grundlage einer gutachterlichen Einschätzung erforderlich gewesen wäre.

Aufgrund der Herausnahme einzelner Gebiete muss der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben nun noch einen sogenannten Beitrittsbeschluss fassen. Erst nach einem solchen Beitrittsbeschluss und anschließender öffentlicher Bekanntmachung der Genehmigung durch den Regionalverband wird der Plan verbindlich.

Planungsoffensive für Erneuerbare Energien

Die notwendigen planerischen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windkraft und Freiflächenphotovoltaik treibt der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben derzeit im Rahmen der Regionalen Planungsoffensive mit dem Teilregionalplan Energie voran. Mit der Regionalen Planungsoffensive sollen alle zwölf Regionalverbände gleichzeitig die notwendigen Flächen für die Windenergienutzung und die Freiflächenphotovoltaik ausweisen. Vorgesehen ist, die Planungen bis Ende September 2025 abzuschließen. Damit wird das bisher in der Gesamtfortschreibung ausgeklammerte Thema der Erneuerbaren Energien auf diesem Wege im Jahr 2025 ergänzt.

Genehmigung eines Regionalplans

Das Verfahren bis zur Genehmigung eines Regionalplans unterliegt zahlreichen gesetzlichen Regelungen. Von Beteiligungen über Beratungen und Abwägungen durchläuft das Verfahren mehrere Stadien bis hin zur Genehmigung des Plans durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberster Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist für die Genehmigung von Regionalplänen zuständig und hat die Aufgabe, nach dem Landesplanungsgesetz eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens und der Planinhalte vorzunehmen. Die dabei zu bewertenden Fragen sind umfangreich, rechtlich komplex und berühren unterschiedlichste fachliche Themen. Bei der Genehmigung einer Gesamtfortschreibung ist deshalb auch die Einbeziehung von weiteren Ministerien notwendig.

Anbindegebot: Das Anbindegebot sieht als Ziel der Raumordnung vor, dass die Siedlungsentwicklung vorrangig am Bestand auszurichten ist. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Bei Planungen, die diesem Ziel entgegenstehen, kann nur über ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium geklärt werden, ob eine Ansiedlung dennoch möglich ist.

Zielabweichungsverfahren: Wenn einer raumbedeutsamen Planung verbindliche Ziele der Raumordnung entgegenstehen, kann auf Antrag des Planungsträgers geprüft werden, ob eine Abweichung von diesen Zielen infrage kommt. Eine Abweichung kann zugelassen werden, wenn das zu beurteilende Vorhaben im Einzelfall raumordnerisch vertretbar ist und nicht gegen Grundzüge der Planung verstößt.

Weitere Meldungen

Schlossplatz der Stadt Göppingen
  • Baukultur

Land fördert Gestaltungsbeiräte

Plan eines Stadtgebiets, das farblich in unterschiedliche Bereiche eingeteilt wird
  • Wärmewende

Kommunen bei Wärmeplanung unterstützt

Gruppenfoto (von links nach rechts): Der Erste Bürgermeister der Stadt Freiburg, Ulrich von Kirchbach, Minister Manne Lucha, die Vertreterin der Stadt Ulm, Sarah Waschler, der Landrat des Ostalbkreises, Dr. Joachim Bläse, und der Erste Landesbeamte des Landkreises Calw, Dr. Frank Wiehe, halten gemeinsam eine große Karte mit den Motiv der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg in die Kamera.
  • Bürgerengagement

Erprobung der Ehrenamtskarte läuft erfolgreich

Ein Mann mit einem Smartphone in der Hand sitzt an einem Tisch vor einem Laptop.
  • Digitalisierung

Wohnsitzanmeldung auch digital möglich

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas. (Foto: © dpa)
  • Wasserversorgung

Land fördert Neubau des Hochbehälters Langäcker

  • Heimattage

Vergabe der Heimattage für die Jahre 2027 bis 2029

Gruppenfoto aller Preisträger des Jugendbildungspreises DeinDing 2024 auf der Bühne des Stuttgarter Jugendhauses Cann
  • Jugendliche

Jugendbildungspreis „DeinDing 2024“ verliehen

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Verwaltung

Zuständigkeiten bei Cannabisgesetz geregelt

Menschen gehen auf einem Uferweg am Bodensee spazieren.
  • Tourismus

Land fördert Tourismusinfrastruktur

Abbdildung eines Ausschnitts des Zertifikat audit berufundfamilie für das Staatsministerium Baden-Württemberg 2023.
  • Beruf und Familie

Staatsministerium mit audit berufundfamilie zertifiziert

Weg im ländlichen Raum
  • Ländlicher Raum

Zuschüsse für Modernisierung ländlicher Wege

Bescheidübergabe_Förderung_von_LoRaWAN
  • Digitalisierung

Land fördert smarte digitale Städte und Gemeinden

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas. (Foto: © dpa)
  • Wasserhaushalt

Masterplan Wasserversorgung

Kranz von Thomas Strobl, stellvertretender Ministerpräsident und Landesbeauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler, am Mahnmal in Bad Cannstatt.
  • Gedenken

Gedenken an Heimatvertriebene

Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)
  • Sicherheit

Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt

Helfer zählen Wahlzettel aus. (Bild: dpa).
  • Wahlen

Vorläufiges Endergebnis der Kommunalwahlen 2024

Ein Auto fährt auf einer Allee entlang einer Landesstraße.
  • Bundesrat

Novelle des Straßenverkehrs­gesetzes beschlossen

  • Bürokratieabbau

Jahresbericht 2022/2023 zum Bürokratieabbau

Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)
  • Verwaltung

Änderungen des Landes­beamtengesetzes beschlossen

Kleinkind auf Rutsche
  • Städtebauförderung

Land fördert sechs nichtinvestive Städtebauprojekte

Ein Neubaugebiet von Weissach
  • Steuern

Finanzgericht weist zwei Klagen zur Grundsteuer ab

Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne geworfen. (Foto: © dpa)
  • Wahlen

Erste Ergebnisse der Kommunalwahlen 2024

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
  • Direkte Demokratie

Volksbegehren „Landtag verkleinern“ zugelassen

Die Türme der Stiftskirche ist beim Aufbau des Public Viewing für die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland auf dem Stuttgarter Schlossplatz hinter einem Eingang zur Fanmeile zu sehen.
  • Fußball-EM

Land freut sich auf Gastgeberrolle bei Euro 2024

Bahnfahrt 2024
  • Ländlicher Raum

Bahnfahrt rund um den Kaiserstuhl