Mit der Umsetzungskonzeption zum Bedarfsplan 2016 des Bundesverkehrswegeplans 2030 hat das Land einen Fahrplan und eine ehrliche Perspektive zur Umsetzung der Straßenbauprojekte. Mit einer Priorisierungsmethode sollen Verschleppungen der Umsetzungsmaßnahmen verhindert werden.
Verkehrsminister Winfried Hermann hat bei einer Straßenbaukonferenz in Stuttgart die Ergebnisse der Umsetzungskonzeption zum Bedarfsplan 2016 des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 vorgestellt. „Jetzt haben wir einen Fahrplan und eine ehrliche Perspektive zur Umsetzung des Bedarfsplans, dem objektive, nachvollziehbare und transparente Kriterien zu Grunde liegen“, fasste Verkehrsminister Hermann zusammen. „Man kann nicht alle Projekte gleichzeitig vorantreiben. Das führt zur Verschleppung aller Umsetzungsmaßnahmen. Mit unserer Priorisierungsmethode waren wir in den letzten Jahren sehr erfolgreich und fanden große Akzeptanz.“
Umsetzungskonzeption Stufe 1 läuft: Bereits aktiv in Planung 4,2 Milliarden
Derzeit werden von der Straßenbauverwaltung des Landes 47 Neu- und Ausbaumaßnahmen an den Bundesfernstraßen in einem Gesamtvolumen von zirka 4,2 Milliarden Euro aktiv geplant. „Nur so ist es für das Land möglich, die Maßnahmen rasch zur Baureife zu führen und vom Investitionshochlauf des Bundes maximal zu profitieren, der das Geld nach dem sogenannten Windhundprinzip zuteilen wird“, erläuterte Minister Hermann.
Umsetzungskonzeption Stufe 2: Gruppe 1 Planungsbeginn bis 2025, Gruppe 2 Planungsbeginn ab 2025
Bei der heutigen Veranstaltung ging es nun um die Maßnahmen, die noch nicht planerisch begonnen wurden. Insgesamt 66 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 2,3 Milliarden Euro allein an Bundesstraßen wurden anhand verschiedener Kriterien bewertet. Dabei wurden die Wirtschaftlichkeit und die Wirksamkeit, aber auch die heutigen verkehrlichen Belastungen in den Gemeinden und Städten beurteilt. Im Ergebnis wurden zwei Gruppen gebildet. In der ersten Gruppe sind die Maßnahmen enthalten, für die der Beginn der Planung bis spätestens im Jahr 2025 angestrebt wird. Die zweite Gruppe umfasst die Maßnahmen, bei denen ein Planungsbeginn in den Jahren nach 2025 vorgesehen wird.
„Die Gruppe und die erreichten Punktezahlen geben eine verbindliche Orientierung, in welcher Reihenfolge eine Umsetzung der Maßnahmen angegangen werden soll“, erläuterte Minister Hermann das Ergebnis für die Bundesstraßen. Gleichzeitig betonte er die Zielsetzung des Landes, dass sich bis zum Jahr 2030 alle Maßnahmen, die in der Umsetzungskonzeption geführt werden, in einem geordneten, möglichst fortgeschrittenen Planungsprozess befinden.
Autobahnen: Nahtlose Übergabe an Infrastrukturgesellschaft vorbereiten
Auch die Autobahnausbaumaßnahmen wurden bewertet. Hier verzichtet das Ministerium aber darauf, eine Gruppeneinteilung vorzunehmen und einen „Fahrplan“ zu erstellen. „Ab 2021 wird die neue Infrastrukturgesellschaft des Bundes die Aufgabe im Bereich der Autobahnen wahrnehmen“, so Minister Hermann. Zur Sicherstellung dieses Ziels sei auch vorgesehen, die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH) mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro aus dem Autobahnbereich zu beauftragen. Der Minister führte hierzu weiter aus: „Uns gelingt so ein gleitender Übergang wichtiger Autobahnmaßnahmen an den Bund, und wir setzen damit auch frühzeitig personelle Kapazitäten frei, die wir auf unser zukünftiges Kerngeschäft an den Bundesstraßen konzentrieren können.“
Weitere Informationen
Der zum 31. Dezember 2016 in Kraft getretene Bedarfsplan zum Fernstraßenausbaugesetz umfasst für Baden-Württemberg ein Investitionsvolumen von rund 9,5 Milliarden Euro für fest disponierte Projekte und für Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf (VB). Weitere 3,2 Milliarden Euro sind dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) und rund 600 Millionen Euro dem Weiteren Bedarf (WB) zugeordnet.
Verkehrsministerium: Bundesfernstraßen und Bundesverkehrswegeplan 2030