Der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg hat Erstattungen bei Verspätungen im Schienennahverkehr gefordert. Zeitkarteninhaber sollen nach dem Vorbild Österreichs bei einem verfehlten Pünktlichkeitsziel automatisch einen Anteil der Zeitkarte erstattet bekommen.
Eine Erstattungsregelung bei Verspätungen im Schienenverkehr für Pendler und Gelegenheitsfahrgäste fordert der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg (FGB-BW). „In den letzten Jahren hat sich die Pünktlichkeit auf der Schiene verschlechtert. Insbesondere in den Ballungszentren werden die Pünktlichkeitsziele häufig nicht erfüllt“, beklagt FGB-BW-Vorsitzender Matthias Lieb.
Der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg erkenne zwar die vielfältigen Bemühungen des Landes und der Verkehrsunternehmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit an, doch bislang hätten diese Maßnahmen nur ein noch stärkeres Absinken der Pünktlichkeitswerte verhindert, ohne dass die Pünktlichkeit aktuell auf einem akzeptablen Niveau sei.
Erstattungsregelung für Zeitkarteninhaber
Da besonders die Pendler täglich unter den Verspätungen leiden würden, fordert der FGB-BW die Einführung einer Erstattungsregelung für Zeitkarteninhaber nach dem Vorbild Österreichs. Zeitkarteninhaber sollen ein 120stel des auf die Schienenstrecke entfallenden Jahreskartenpreises für jeden Monat, in dem die Streckenpünktlichkeit das zwischen dem Land und dem Verkehrsunternehmen vereinbarte Pünktlichkeitsziel verfehlt, automatisch erstattet bekommen. „Uns geht es um eine einfache, pragmatische Lösung, ohne dass der Fahrgast einen Erstattungsantrag ausfüllen muss“, erklärt Matthias Lieb.
Darüber hinaus sieht der FGB-BW die Notwendigkeit eines rund um die Uhr (24 Stunden/7 Tage) erreichbaren zentralen Ansprechpartners, der im Störungsfall Vorschläge für die Weiterbeförderung gibt und Ersatzbusse oder Sammeltaxis für gestrandete Fahrgäste organisiert. Außerdem solle zukünftig die Fahrgastpünktlichkeit und nicht die Zugpünktlichkeit gemessen werden.
Stufenweise solle auch eine Erstattungsregelung für Einzelfahrausweise eingeführt werden, die ebenfalls automatisch greife, fordert der FGB-BW – hier zeigten Beispiele aus Hessen mit der 10-Minuten-Garantie und automatische Erstattungsregelungen beim Fahrkartenkauf per Smartphone/Kreditkarte wie in Großbritannien den Weg.
Neuer bwtarif gilt ab 9. Dezember
Ein weiteres Thema der FGB-BW-Sitzung war der ab 9. Dezember gültige Landestarif (bwtarif). Der Vertreter des Verkehrsministeriums stellte die Grundprinzipien und den aktuellen Stand der Planungen vor. Im Schnitt werden die heutigen Fahrpreise für Einzelfahrscheine bei Fahrten über die Verbundgrenzen um rund 25% abgesenkt und gleichzeitig noch die Gültigkeit erweitert um die sogenannte Anschlussmobilität am Start und Zielort. Das heißt eine Fahrkarte des bwtarifs gelte schon für die Fahrt im Bus zum Bahnhof und am Zielort für die Fahrt mit dem Bus (oder der Straßenbahn), wenn auch zu Beginn der Einführung die Fahrkarte im Bus noch nicht gekauft werden könne. Zusätzlich gilt auch noch der Bahncard-Rabatt. Der FGB-BW zeigte sich erfreut über den neuen Tarif. Zunächst sollte die Anschlussmobilität durch einen Aufpreis auf die Fahrkarte finanziert werden, doch der FGB-BW hatte schon frühzeitig dafür geworben, die Anschlussmobilität ohne Aufpreis anzubieten. Nun gäbe es nicht nur die Anschlussmobilität ohne Mehrpreis, zusätzlich würden sogar noch die normalen Tarife abgesenkt, freut sich Matthias Lieb: „Damit ist ein erster wichtiger Baustein für eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen im Schienenverkehr gesetzt“.
Quelle:
Fahrgastbeirat Baden-Württemberg