Die Frankenbahn ist eine Eisenbahn des Bundes und vor allem auch eine Hauptstrecke für den Güterverkehr. Deshalb hat das Land den Ausbau zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienenpersonen- und Güterverkehrs zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldet.
Die Frankenbahn ist eine Eisenbahn des Bundes. Neben dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist sie vor allem auch eine Hauptstrecke für den Güterverkehr. Deshalb hat das Land den Ausbau zwischen Züttlingen und Möckmühl zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienenpersonen- und Güterverkehrs zwischen den Oberzentren Heilbronn und Würzburg zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) angemeldet. „Der Bund ist dem nicht gefolgt. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Denn zunächst ist es Bundesaufgabe, denn die Strecke ist eine Hauptstrecke mit großräumigen Güterverkehr. Da kann man nicht sagen, das ist eine reine Nahverkehrsmaßnahme“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. Er reagierte damit auf den Vorwurf von Norbert Barthle, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, das Land sei am Zug, die Planung voranzutreiben.
Die von Staatssekretär Barthle genannten Mittel, sind Mittel nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Die LuFV regelt, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen 20 Prozent des Gesamtvolumens für Maßnahmen im SPNV verwenden müssen. In Baden-Württemberg werden diese Maßnahmen in regelmäßigen Abstimmungsrunden zwischen dem Land und der Deutschen Bahn AG abgestimmt und vereinbart.
Keine Landesmittel für Bundesaufgaben einsetzen
Von den auf Baden-Württemberg aus der LufV für die Jahre 2015 bis 2019 entfallenden Mitteln in Höhe von insgesamt circa 120 Millionen Euro sind bis 2019 insgesamt circa 112 Millionen Euro allein für Stuttgart 21 fest gebunden.
Für die Frankenbahn ist in diesem Zeitraum ein Betrag von insgesamt circa 2,9 Millionen Euro vorgesehen. Nach Vereinbarung werden diese Mittel für kleinere netzseitige Maßnahmen an den Bahnstationen Möckmühl und Züttlingen verwendet. Darüber hinaus, insbesondere im Hinblick auf den zweigleisigen Ausbau, sind keine Maßnahmen vorgesehen. Der zweigleisige Ausbau würde nach einer groben Schätzung des Landes im Jahr 2013 circa 21 Millionen Euro kosten. Dafür können keine Nahverkehrsmittel, sondern müssen Schienenwegeausbau-Mittel eingesetzt werden.
Angesichts des erheblichen Investitionsstaus für Schienenprojekte unter anderem auf Strecken mit SPNV hat die Verkehrsministerkonferenz den Bund bereits 2016 aufgefordert, ein zusätzliches Finanzierungsinstrument zu implementieren oder eine Finanzierung über den Bedarfsplan Schiene zu ermöglichen oder alternativ die Mittel der LuFV zu erhöhen. Minister Hermann weiter: „Es gibt also genügend Wege für den Bund, den Infrastrukturausbau seiner Schienenwege zu finanzieren. Baden-Württemberg kann nicht immer wieder Landesmittel für Bundesaufgaben einsetzen!“