Das Land gewährt Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Zusammenschlüssen Zuwendungen für kommunale Vorhaben im Straßenbau nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Viele Projekte dienen dabei der Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Das Land gewährt Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Zusammenschlüssen Zuwendungen für kommunale Vorhaben im Straßenbau nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und des Lärmschutzes. Viele Projekte dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit, etwa durch die Beseitigung von Bahnübergängen. Aber auch die Anlage von Kreisverkehrsplätzen und die Verbesserung von Informationssystemen, wie zum Beispiel Parkleitsystemen, werden gefördert.
Hohe Fördersumme / ländlicher Raum profitiert
2011 bis 2016 wurden 273 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 474 Millionen Euro bewilligt. Im Jahr 2017 wurden weitere 79 Förderprojekte zur Bewilligung durch die Regierungspräsidien freigegeben. Das Land unterstützt die neuen Maßnahmen mit Zuschüssen von rund 48 Millionen Euro. Kommunen, die dem ländlichen Raum zuzuordnen sind, sind mit rund 53 Prozent aller geförderten Maßnahmen vertreten.
Wie geht es nach 2019 weiter?
Die bisherige Mittelausstattung des LGVFG speist sich aus Zuweisungen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz. Aufgrund der erzielten Einigung des Bundes mit den Ländern zur Neuordnung der Finanzbeziehungen entfallen nach 2019 unter anderem diese Zuweisungen des Bundes. Im Gegenzug zum Wegfall der Entflechtungsmittel erhalten die Länder mehr Prozentpunkte am Umsatzsteueraufkommen. Die Landesregierung erarbeitet derzeit eine Konzeption zur Fortführung des LGVFG nach 2019. Ziel ist eine Fortführung auf mindestens demselben finanziellen Niveau.
Verkehrsministerium kämpft für Fortführung
Aus Sicht des Verkehrsministeriums ist der hohe Förderbedarf für kommunale Verkehrsprojekte offenkundig. Kommunale Verkehrsprojekte – gerade auch im ländlichen Raum – müssen auch in Zukunft realisierbar und für die Kommunen zu stemmen sein. Das LGVFG wird als wesentliches Instrument zur Finanzierung von kommunalen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen in Baden-Württemberg gesehen. Die Städte, Gemeinden und Landkreise benötigen daher auch nach 2019 eine leistungsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur.
Listen der 2017 zur Bewilligung freigegeben Projekte
Regierungspräsidium Stuttgart (PDF)
Regierungspräsidium Tübingen (PDF)