Mit Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg wird auch in diesem Jahr eine Reisewelle mit hohem Verkehrsaufkommen auf den Autobahnen erwartet. Dies kann vor allem auf den Hauptreiserouten zu Behinderungen führen. Das Ministerium für Verkehr empfiehlt allen VerkehrsteilnehmerInnen, Reisen mit Alternativrouten vorzubereiten und die aktuellen Verkehrsnachrichten zu berücksichtigen oder, wenn möglich, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.
Während der Sommerferien sind auf den Autobahnen in Baden-Württemberg insgesamt 20 Sanierungs-, Neubau, oder Ausbaumaßnahmen im Gange. Grundsätzlich werden Eingriffe in den Verkehr dabei so geplant, dass möglichst viele Fahrstreifen offen bleiben. Somit stehen dem Verkehr auch während dieser Bauarbeiten überwiegend die gewohnten Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung.
Als besonders staugefährdet gelten:
- die A 5 zwischen der Anschlussstelle (AS) Ladenburg und AS Heidelberg/Schwetzingen und im weiteren Verlauf zwischen der AS Bruchsal und AS Karlsruhe-Durlach sowie der Anschlussstelle Karlsruhe-Nord,
- die A 656 zwischen der AS Manheim-Neckerau und dem Autobahnkreuz (AK) Heidelberg,
- die A 6 zwischen AS Heilbronn/Neckarsulm und AS Bretzfeld und im weiteren Verlauf zwischen der AS Neuenstein und AS Schwäbisch-Hall,
- die A 7 zwischen der AS Heidenheim und AS Giengen/Herbrechtingen,
- die A 8 im Bereich der AS Heimsheim und dem Autobahndreieck Leonberg und im weiteren Verlauf zwischen der AS Esslingen und AS Wendlingen sowie zwischen der AS Merklingen und AS Ulm-West,
- die A 81 zwischen der Landesgrenze Bayern und AS Boxberg und im weiteren Verlauf zwischen AS Rottenburg und AS Horb sowie der AS Geisingen und AS Engen und zwischen dem AK Hegau und dem Hohentwiel-Tunne
- die A 96 zwischen der AS Sigmarszell und AS Wangen-West.
Um während der Ferienzeit die Autobahnen zu entlasten, hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) an den Samstagen im Juli und August von 7 bis 20 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen (LKW) über 7,5 Tonnen sowie für LKW mit Anhänger verhängt. Dieses gilt in Baden Württemberg auf folgende Strecken in beiden Fahrtrichtungen:
- die A 5 vom Darmstädter Kreuz (Hessen) bis zur Anschlussstelle Karlsruhe-Süd und von der Anschlussstelle Offenburg bis zum Autobahndreieck Neuenburg
- die A 6 von der Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis zum Autobahnkreuz Nürnberg-Süd (Bayern)
- die A 61 vom Autobahnkreuz Meckenheim (Rheinland-Pfalz) über Autobahnkreuz Koblenz (Rheinland-Pfalz) bis Autobahndreieck Hockenheim
- die A 7 vom Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und dem Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen
- die A 8 vom Autobahndreieck Karlsruhe bis zur Anschlussstelle München-Obermenzing (Bayern)
- die A 81 von der Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis zur Anschlussstelle Gärtringen
- die A 831 von der Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis zum Autobahnkreuz Stuttgart‒
- die B 31 von der Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis zur Anschlussstelle Sigmarszell der A 96
Ausnahmegenehmigungen erteilen in begründeten Fällen die Straßenbehörden der Bundesländer. Ausgenommen vom Fahrverbot sind unter anderem Transporte mit verderblicher Ware und entsprechende Leerfahrten. Das an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Lkw-Fahrverbot gilt unverändert.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Verkehr und Mobilität
Für besonders belastete Bereiche an Autobahnen und Bundesstraßen liegen Kamerabilder vor, die im Minutentakt aktualisiert werden. Zu finden sind sie auf der Homepage der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg. Unter dieser Adresse sind auch die aktuellen Meldungen des Verkehrswarndienstes der Polizei sowie Links zu Baustelleninformationssystemen aus Frankreich, Österreich und der Schweiz abrufbar.