Schienenverkehr

Acht Millionen Euro für Instandhaltung und Verbesserung der Schieneninfrastruktur

Zwei Arbeiter montieren den Fahrdraht einer Oberleitung (Bild: © Deutsche Bahn AG/Claus Weber).

Das Verkehrsministerium stellt den nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Baden-Württemberg auch in diesem Jahr acht Millionen Euro für die Instandhaltung und Verbesserung der Schieneninfrastruktur von Personen- und Güterverkehrsstrecken zur Verfügung.

Im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) stellt das Ministerium für Verkehr (VM) den nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Baden-Württemberg auch in diesem Jahr acht Millionen Euro für die Instandhaltung und Verbesserung der Schieneninfrastruktur von Personen- und Güterverkehrsstrecken zur Verfügung. Nichtbundeseigene Eisenbahnen sind Bahnen, die nicht von der Deutschen Bahn AG betrieben werden. „Eine solide Schieneninfrastruktur ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige Mobilität. Wir wollen den Öffentlichen Verkehr attraktiver machen – für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Wirtschaft und ihre Gütertransporte. Daher investieren wir kontinuierlich in diesen Bereich“, so Verkehrsminister Winfried Hermann.

Bei der Instandhaltung der Schiene werden 2017 mit jeweils mehr als einer Million Euro folgende Unternehmen gefördert:

  • Hohenzollerische Landesbahn AG (1.040.000 Euro)
  • Südwestdeutsche Verkehrs AG (1.166.000 Euro)
  • Albtal-Verkehrs-GmbH (1.162.000 Euro)
  • MVV Verkehr GmbH (1.046.000 Euro)

Ebenso wurden folgende weitere Unternehmen gefördert:

  • Erms-Neckar-Bahn AG
  • Zweckverband ÖPNV im Ammertal
  • Zweckverband Schönbuchbahn
  • Landratsamt Konstanz
  • Stadtwerke Trossingen
  • Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft
  • Stadt Pfullendorf
  • Stadt Bad Wurzach
  • Ablachtalbahn
  • Zweckverband Kandertalbahn
  • Zweckverband Verkehrsverband Wieslauftalbahn
  • Bahnbetriebe Blumberg
  • UEF Lokalbahn Amstetten-Gerstetten

Die Mittel sollen der nachhaltigen Ertüchtigung der Strecken nichtbundeseigener Eisenbahnen dienen, bei welchen insbesondere Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten an Schienen, Weichen, Schwellen, Unterbau, Brücken, Dämmen, Signalanlagen und Zugsicherungsanlagen gefördert werden. Außerdem stehen diese Mittel auch bei plötzlich auftretenden Problemen zur Verfügung, welche schnell behoben werden müssen (zum Beispiel Reparatur von Schienenbrüchen).

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