In der Fastnachtszeit haben sich in Baden-Württemberg fast 250 Unfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss ereignet. Dabei sind über 100 Menschen verletzt und eine Person getötet worden. Bei Kontrollen entzog die Polizei über 1.500 Fahrerinnen und Fahrern den Führerschein wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Während der Fastnachtszeit vom 6. bis zum 28. Februar 2017 ereigneten sich in Baden-Württemberg 247 (2016: 243) Verkehrsunfälle, bei denen die Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Bei diesen Unfällen sind 101 Personen (2016: 81) verletzt worden und ein Todesopfer (2016: 0) zu beklagen.
Insgesamt 1.510 Fahrzeuglenker (2016: 1.109) müssen jetzt mit dem Entzug der Fahrerlaubnis oder mit einem Fahrverbot rechnen, weil sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall verursachten oder weil sie bei den polizeilichen Alkohol- und Drogenkontrollen aufgefallen waren.
„Offenbar werden von einigen Fahrerinnen und Fahrern neben den stark erhöhten Unfallgefahren auch die rechtlichen Konsequenzen bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterschätzt. Eine konsequente Verkehrsüberwachung der Polizei während der Fastnachtszeit ist daher auch künftig notwendig“, sagte Landespolizeipräsident Gerhard Klotter abschließend.