Ein vom Bundesrat verabschiedeter Gesetzentwurf sieht vor, das sogenannte „Upskirting“ durch einen Straftatbestand im Strafgesetzbuch, dort im Abschnitt über Sexualstraftaten, unter Strafe zu stellen. Es handelt sich dabei um intime Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit. Die Initiative geht auf Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen zurück.