Die Tarifpartner haben sich darauf geeinigt, dass die Entgelte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in drei Stufen um rund acht Prozent oder mindestens 240 Euro steigen sollen. Eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes wird nun beraten.