Hessen und Baden-Württemberg fordern gemeinsam, dass der geldwerte Vorteil beim Jobticket künftig weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer versteuert werden muss. Beide Länder haben heute einen entsprechenden Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht.
Hessen und Baden-Württemberg wollen sich im Bundesrat dafür stark machen, dass Jobtickets von der Steuer befreit werden. Beide Länder bringen am Donnerstag einen gemeinsamen Antrag in den Finanzausschuss ein, wie ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums in Wiesbaden sagte.
Gewährt bislang ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein kostenloses oder verbilligtes Jobticket, so muss die Kostenersparnis für die Fahrkarte grundsätzlich versteuert werden. Dies geschieht entweder pauschal durch den Arbeitgeber – und macht ein Jobticket aus Unternehmenssicht unattraktiv, wie der Ministeriumssprecher erläuterte. Muss der Arbeitnehmer sein Jobticket selbst versteuern, dann verringerten sich seine Vorteile deutlich.
„Zukünftig soll der geldwerte Vorteil nicht mehr versteuert werden müssen – weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer“, erklärten Hessens Finanzminister Thomas Schäfer und Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann. Das fördere die Nutzung von Bussen und Bahnen. „Damit werden viele umweltschädliche Abgase, Stau und Verkehrslärm in den Innenstädten vermieden“, sagte Thekla Walker, die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Stuttgarter Landtag. Gerade in den Ballungsräumen könne ein vom Arbeitgeber mitfinanziertes Jobticket ein wichtiges Argument im Wettbewerb um die besten Fachkräfte sein.
Der Landesverband Deutscher Verkehrsunternehmen begrüßte den Vorstoß. Dies könne ein weiterer Baustein sein, den Personennahverkehr attraktiver zu machen.
Das Land Baden-Württemberg bietet seinen Bediensteten seit 2016 ein Jobticket an. Von den 224.000 Anspruchsberechtigten besitzen nach Angaben vom vergangenen Oktober über 23.800 ein Jobticket. 2017 hatte das Land den Zuschuss von 20 auf 25 Euro erhöht.
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dpa/lsw