Sicherheit

Herbsttagung der Innenministerkonferenz

Die Innenministerinnen und -minister der Länder und die Bundesinnenministerin haben sich zu ihrer Herbsttagung getroffen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen Maßnahmen für mehr Sicherheit.

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Innenministerinnen und Innenminister der Länder

„Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder und die Bundesinnenministerin erlebten eine Innenministerkonferenz in bewegten Zeiten, das spüren wir auch bei uns in Deutschland. Gerade in diesen Zeiten gilt: Die Innere Sicherheit ist unerlässliche Voraussetzung für das gesellschaftliche und demokratische Miteinander. Nur, wer sich sicher fühlt, kann frei leben. Das eine bedingt das andere. Und dafür muss der Staat Sorge tragen. Deshalb haben wir bei vielen wichtigen Themen Entscheidungen getroffen, die das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit stärken. Wir haben gezeigt: Die Demokratie ist handlungsfähig. Auf der Innenministerkonferenz können Demokraten gute Lösungen erarbeiten. Vor allem ist es wichtig, dass wir die Bundesregierung aufgefordert haben, bei den wichtigen Fragen der Inneren Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung endlich in die Gänge zu kommen oder den Vermittlungsausschuss anzurufen. Zur Wahrheit gehört freilich auch, dass es Punkte gibt, bei denen wir noch nicht zueinander gefunden haben. Etwa bei der Migration hätte ich mir weitergehende Beschlüsse gewünscht“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zum Abschluss der Herbsttagung 2024 der Innenministerkonferenz.

Die Innenministerinnen und Innenminister sowie die Innensenatorinnen und Innensenatoren der Länder hatten sich gemeinsam mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser von Mittwoch, 4. Dezember 2024, bis zum Freitag, 6. Dezember 2024, in Rheinsberg (Brandenburg) intensiv zu Themen der Inneren Sicherheit beraten.

Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen nennen

Auf einem guten Weg ist die Innenministerkonferenz bei der Nennung der Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Strafverfahren durch die Polizei. Die Innenministerinnen und Innenminister wollen diese Frage in der nächsten Sitzung der Innenministerkonferenz im Frühjahr 2025 nochmals beraten. Die Innenministerinnen und Innenminister von CDU und CSU haben sich bereits am 5. Dezember 2024 auf Vorschlag von Baden-Württemberg auf eine einheitliche Verfahrensweise in ihren Ländern verständigt. „Das Strafgesetzbuch regelt die Strafbarkeit und die rechtlichen Folgen von Straftaten in Deutschland. Es gilt bundesweit, in ganz Deutschland, von Schleswig-Holstein bis nach Bayern und Baden-Württemberg – und ist für alle nachvollziehbar. Diese Einheitlichkeit wollen wir auch bei Nennung der Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Strafverfahren durch die Polizei. Solange die SPD-geführten Innenministerien sich diesem einheitlichen Vorgehen noch nicht anschließen, gehen die von CDU und CSU geführten Innenministerien voran. Wir wollen unseren jeweiligen Kolleginnen und Kollegen Justizministerinnen und -ministern vorschlagen, die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in der polizeilichen Berichterstattung grundsätzlich aktiv zu benennen und nur bei Vorliegen eines Hinderungsgrundes davon Abstand zu nehmen. Hinderungsgründe können dabei etwa der Jugendschutz, die Gefährdung der Ermittlungen oder die Gefahr eines Aufhebens der Anonymisierung darstellen“, so Innenminister Thomas Strobl.

Die Innenministerkonferenz hat darüber hinaus den Vorschlägen Baden-Württembergs zur Aufklärung und Bekämpfung des türkischen Rechtsextremismus, zur Versicherung von Elementarschäden und zur verlässlichen Finanzierung von Kommunen zugestimmt.

Türkischen Rechtsextremismus aufklären und bekämpfen

Die Innenministerkonferenz sieht, dass vom türkischen Rechtsextremismus eine zunehmende Gefahr für unsere Freiheit und unsere Demokratie ausgeht. Immer wieder ist festzustellen, dass türkische Rechtsextremisten bisweilen fast unbehelligt ihre Ideologie leben und verbreiten können. Dabei breiten sie sich im Verborgenen aus. Die öffentlichen Debatten zur Verwendung des Wolfsgrußes bei der Fußball-Europameisterschaft haben gezeigt, wie der Umgang mit besagten Akteuren und Kennzeichen unsere Gesellschaft herausfordert. Die sogenannte „Ülkücü“-Bewegung türkischer Rechtsextremisten umfasst bundesweit mittlerweile rund 12.000 Anhänger. Sie ist rassistisch und antisemitisch ausgerichtet, auch wenn sich die maßgeblichen Verbände im organisierten Bereich nach außen hin gemäßigt zeigen. Immer wieder gelingt es den treibenden Kräften, vor allem auf kommunaler Ebene, an Gesellschaft und Politik anzudocken. Nun soll der türkische Rechtsextremismus von Bund und Ländern weiter aufgeklärt und bekämpft werden sowie die Möglichkeiten eines Verbots des Wolfsgrußes geprüft werden.

Versicherung von Elementarschäden einführen

Aufgrund der Klimaerwärmung ist in der Zukunft mit mehr Extremwetterlagen zu rechnen. Das bedeutet mehr Starkregen, mehr schwere Gewitter, mehr Stürme mit großen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschadenpflichtversicherung einzuführen, damit Hauseigentümer eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven Schäden haben, die auch für alle bezahlbar ist. Die Innenministerkonferenz hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflicht zur Versicherung von Elementarschäden zu unterbreiten.

Kommunen verlässlich finanzieren

Die Innenministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, dass der Bund für eine entsprechend auskömmliche dauerhafte Finanzierung der von ihm bei den Ländern und Kommunen verursachten Kosten zu sorgen hat. Die kommunalen Haushalte – wie im Übrigen auch die Landeshaushalte – sind zunehmend mit Ausgaben belastet, die der Bundesgesetzgeber veranlasst hat. Dabei enthalten die Bundesgesetze sehr häufig keinen finanziellen Ausgleich der Kosten oder der Ausgleich ist unzureichend oder zeitlich befristet. Gerade bei Daueraufgaben, die vom Bund übertragen werden, ist dies ein untragbarer Zustand. Auf Vorschlag von Baden-Württemberg haben sich die Innenministerinnen und Innenminister damit für die Interessen der Kommunen eingesetzt.

Einsatz Verdeckter Ermittler praxisnah ermöglichen

„Es ist eine gute Entscheidung der Innenministerkonferenz, das Gesetz des Bundes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation wegen der dort geplanten Einschränkungen und Hürden deutlich abzulehnen. Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung hätte den Einsatz verdeckter Ermittler durch die Polizei in vielen Fällen unmöglich gemacht“, betonte Minister Thomas Strobl. Die Innenministerkonferenz hat die Bundesregierung aufgefordert, das Gesetzgebungsvorhaben in dieser Form nicht mehr weiterzuverfolgen.

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