Ausschreibung:
Die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sucht mit dem Ziel, dem Ministerkomitee des Europarates drei Kandidaturen vorzuschlagen, Bewerberinnen und Bewerber für die Funktion des
deutschen Mitglieds im Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.
Das CPT („European Committee for the prevention of torture and inhuman or degrading treatment“) wurde 1989 mit einer Konvention des Europarates geschaffen, die alle 46 Mitgliedstaaten ratifiziert haben. Es setzt sich präventiv dafür ein, dass in den Mitgliedstaaten des Europarates Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt werden. Informationen zum CPT sind hier erhältlich: https://www.coe.int/de/web/cpt/home
Aufgaben:
Als Mitglied des Anti-Folter-Kommittees nehmen Sie teil an den Besuchen von
CPT-Delegationen, u. a. von Gefängnissen, Jugendhaftanstalten, Polizeirevieren, Abschiebehafteinrichtungen sowie psychiatrischen Kliniken in Europa. Sie sprechen mit den Insassen und bewerten die Haft- und Unterbringungsbedingungen. Anschließend geben Sie Empfehlungen an die betroffenen Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Situation der in den Einrichtungen untergebrachten Menschen und zur Verhütung von Folter und anderen Misshandlungen. Als Mitglied des CPT erhalten Sie für Ihre Tätigkeit eine Entschädigung in Form von Tagegeldern. Die Dauer des Mandates beträgt üblicherweise vier Jahre. Es sind zwei Wiederwahlen möglich.
Anforderungsprofil:
Die deutsche Delegation sucht insbesondere Bewerberinnen und Bewerber mit mehrjähriger Berufserfahrung im Strafvollzug und/oder in der Psychiatrie mit medizinischem und/oder psychiatrischem Hintergrund (insbesondere Spezialisten für das Gesundheitswesen in Gefängnissen), forensische Mediziner und Staatsanwälte.
Nach Art. 4 der Europäischen Antifolterkonvention (SEV Nr. 126) werden folgende Kriterien für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Kandidatenliste zugrunde gelegt: Es soll sich um Persönlichkeiten von hohem sittlichem Ansehen handeln, die für ihre Sachkenntnis auf dem Gebiet der Menschenrechte bekannt sind oder in den von dieser Konvention erfassten Bereichen über berufliche Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des CPT sind in persönlicher Eigenschaft tätig und sollen unabhängig und unparteiisch sein. Sie sollen abkömmlich sein, um im CPT wirksam mitarbeiten zu können.
Das CPT rechnet für seine Mitglieder mit etwa 40 Einsatztagen jährlich. Die tatsächliche zeitliche Beanspruchung kann darüber hinausgehen.
Sehr gute Kenntnisse der englischen oder französischen Sprache, möglichst verhandlungssicher, sind erforderlich. Gute Kenntnisse in beiden Sprachen sind wünschenswert.
Die Mitglieder dürfen keine berufliche Tätigkeit ausüben, die zu einem Interessenkonflikt mit den Aufgaben des CPT führen könnte.
Bewerbungsunterlagen:
Die folgenden Bewerbungsunterlagen sind beigefügt:
- Modelllebenslauf (EN) (Anlage 1)
- Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (DE) (Anlage 2)
- Informationen zur Entschädigung der CPT-Mitglieder (EN) (Anlagen 3a/3b)
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, den Modelllebenslauf - einschließlich der Angaben zu ihrer Abkömmlichkeit (Abschnitt IX) - in englischer Sprache auszufüllen und zusammen mit einem kurzen deutschsprachigen Lebenslauf sowie einem einseitigen Motivationsschreiben in deutscher Sprache bis einschließlich 27. Dezember 2024 an die E-Mail-Adresse des Sekretariats der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) zu senden (pver@bundestag.de).
Die Anlagen können weiter unten auf der Seite heruntergeladen werden.
Auswahlverfahren:
Die Wahl zum Mitglied im CPT erfolgt durch das Ministerkomitee des Europarates auf der Grundlage einer von der deutschen Delegation in der PVER erstellten Liste mit drei Kandidatinnen/Kandidaten.
Die Vakanz ist zum 20. Dezember 2025 zu besetzen. Aufgrund des mehrstufigen Auswahlverfahrens beginnt die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten bereits jetzt. Eine Übersicht mit dem voraussichtlichen Zeitplan des Auswahlverfahrens ist zur Information beigefügt (Anlage 4). Nach Eingang der Bewerbungen nimmt die deutsche Delegation in der PVER eine Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber vor, die zu einem Gespräch über ihre Bewerbung nach Berlin eingeladen werden (ggfls. per Videokonferenz). Die Delegation behält sich vor, die Sprachkenntnisse durch den Sprachendienst des Deutschen Bundestages oder einen externen Dienstleister überprüfen zu lassen. Anschließend trifft sie die Auswahl der drei Bewerberinnen/Bewerber für die Liste der Kandidaturen, die bis zum 16. Februar 2025 der Generalsekretärin der Versammlung übermittelt wird. Die deutsche PVER-Delegation setzt sich interfraktionell aus 36 Mitgliedern des Deutschen Bundestages zusammen.
Fragen zum Auswahlverfahren können Sie an das Delegationssekretariat richten:
Referat Int 2
- Internationale parlamentarische Versammlungen -
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030/ 227 335 48
pver@bundestag.de
Bewerbungsfrist: 27.12.2024